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Beihilfen für Ehegatten oder Lebenspartner

10.000-Euro-Einkünftegrenze ist endgültig unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Absenkung der Einkünftegrenze auf 10.000 Euro zum 1. Januar 2013 unwirksam ist. Damit gilt wieder die bis Ende 2012 geltende Fassung im Beihilferecht mit einer Grenze von 18.000 Euro.