In Anlehnung an die seit 2011 gültigen Ausbildungsstrukturen der Pädagogischen Hochschulen wird der Vorbereitungsdienst ab 2016 im Grundschullehramt und Werk-, Haupt-, und Realschullehramt umgestellt.
Die über tausend Studierenden, die nach der alten Prüfungsordnung GHPO I 2003 im Verbundlehramt (Grund- und Hauptschule) studiert haben, ihr Referendariat aber noch nicht begonnen haben, werden ihren Vorbereitungsdienst ab nächstem Jahr nur noch nach der neuen Struktur absolvieren dürfen.
Änderungen im Referendariat
Die Landesregierung hat im letzten Jahr das Referendariat reformiert. Die GEW hat die wichtigsten noch offenen Fragen gesammelt und nach Austausch mit den zuständigen Behörden geklärt, welche Konsequenzen diese Umstrukturierung mit sich bringen wird.
Frequently Asked Questions
Dies betrifft ausschließlich Studierende der GHPO I 2003 und älterer Prüfungsordnungen (Stand März 2015).
Was hat sich durch die Reform des Vorberitungsdienstes für die Referendarinnen mit Verbundlehramt (Grund- und Hauptschule) konkret geändert?
Bisher konnte man an den Pädagogischen Hochschulen das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule (inkl. Werkrealschule) mit dem Schwerpunkt Grundschule (GS) oder Alternativ mit dem Schwerpunkt Hauptschule (HS) studieren. Auf Grundlage der alten Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst (GHPO II 2007) war ein Wechseln vom Schwerpunkt Grundschule in den Schwerpunkt Hauptschule noch im Lauf des Referendariats möglich. Die erworbene Lehrbefähigung lautete Staatlich geprüfte Lehrerin / geprüfter Lehrer für Grund- und Hauptschulen sowie Werkrealschulen.
Nach den neuen Prüfungsordnungen (GPO II 2014 bzw. WHRPO II 2014) werden Studierende mit Verbundlehramt Grund- und Hauptschule auf der Grundlage des im Studium gewählten Schwerpunktes (Grund- bzw. Hauptschule) zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Im Unterschied zur alten Prüfungsordnung lässt die neue Prüfungsordnung ein Wechseln des Schwerpunktes nicht mehr zu. Bewerber/innen mit Schwerpunkt Grundschule werden ausschließlich zum Grundschullehramt zugelassen, Bewerber/innen mit Schwerpunkt Hauptschule werden ausschließlich zum Werkreal-, Haupt und Realschullehramt zugelassen.
Welche Lehrbefähigung bekommen Studierende mit dem 1. Staatsexamen (GHPO I 2003) ab 2017 nach erfolgreich absolviertem Vorbereitungsdienst?
Aufgrund der neuen Zulassungskriterien werden Bewerber/innen mit Verbundlehramt Grund- und Hauptschule und Schwerpunkt Grundschule nur die Lehrbefähigung für die Grundschule erwerben können. Der Vorbereitungsdienst der Bewerber/innen mit Schwerpunkt Haupschule wird dagegen mit der Lehrbefähigung für Werk-, Haupt- und Realschule abschließen.
Welche Nachteile ergeben sich für Studierende mit Schwerpunkt Grundschule?
Studierende mit dem Schwerpunkt Grundschule werden nur noch an Grundschulen unterrichten können, obwohl durch die Wahl des Verbundlehramtes auch der Unterricht an weiterführenden Schulen angestrebt wurde. Das wird ihre Einstellungsmöglichkeiten deutlich einschränken und sich negativ auch auf ihre Verdienstmöglichkeiten auswirken.
Bislang wurden Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen wie Grundschullehrer/innen nach A 12 besoldet. Nach den Plänen des Kultusministeriums sollen in Zukunft Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die entsprechend der Lehrerbildungsreform von 2011 an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet worden sind, einheitlich nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet werden. Da es bei der Besoldung auf das Referendariat abgestellt wird, wird diese Regelung ab 2016 auch für GHS-Studierende mit dem Schwerpunkt Hauptschule gelten, die den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Werkreal-, Hauptschulen und Realschulen absolviert haben. Diese Möglichkeit soll jedoch Studierenden mit dem Schwerpunkt Grundschule verwehrt bleiben. Das hinterlässt vor allem bei Studierenden der Studienrichtung Europalehramt (Schwerpunkt Grundschule), deren Regelstudienzeit acht Semester beträgt, einen besonderen Nachgeschmack.
Warum sind Studienrende der Studienrichtung Europalehramt besonders betroffen?
Studierende der Studienrichtung Europalehramt, welches zwei Semester länger dauert als das reguläre Lehramt, werden für ihre Bereitschaft, länger zu studieren deutlich bestraft. Erstens, sind sie verpflichtet in der regulären Studienzeit ein Auslandssemester zu absolvieren. Um finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums zu bekommen, muss man allerdings zwei Semester im Ausland bleiben – das zweite Semester ist dann ein Urlaubssemester. Daher werden einige Europalehramtsstudierende erst im Frühjahr 2016 fertig, obwohl sie sich in der Regelstudienzeit befinden. Zweitens, haben sie mit dem Hauptfach Englisch weniger Chancen in der Grundschule eingestellt zu werden, besonders in der Rheinebene.
Grundsätzlich sind alle Studierenden, die sich im Moment weiterbilden, einen Master machen oder durch Krankheit, Pflege eines Familienmitglieds oder Schwangerschaft ihr Studium verlängert haben, betroffen.
Gibt es Seminare, an denen der Vorbereitungsdienst nach der alten Prüfungsordnung (PO 2007) absolviert werden kann?
Nein, dies ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist auch nicht geplant.
Wo kann man das Europalehramt für Grundschule belegen?
Das Europalehramt für Grundschule kann vermutlich an den bisherigen Standorten absolviert werden. Dies waren bisher:
Europalehramt Englisch: Freudenstadt, Heilbronn, Meckenbeuren, Nürtingen, Pforzheim, Sindelfingen
Europalehramt Französisch: Freudenstadt, Lörrach, Offenburg
Wenn man eine Lehrbefähigung ausschließlich für die Primarstufe bekommt, besteht danach noch eine Möglichkeit in der Sekundarstufe I zu unterrichten?
Die Laufbahn und Lehrbefähigung für die Haupt- Werkreal und Realschule ist nicht mehr erreichbar, aber insbesondere an Verbundschulen, also Grundschule und Werkrealschule oder Grundschule und Gemeinschaftsschule wird der/die Schulleiter/in die Lehrkräfte im Ermessen einsetzen können und dürfen. Die Bezahlung bleibt jedoch unterschiedlich.
Werden Anwärter/innen mit der Lehrbefähigung für Werk-, Haut- und Realschulen aber einem 1. Staatsexamen für Realschule auch in der Werkreal- oder der Hauptschule eingesetzt?
Alle Anwärter/innen können an allen Sek I Schulen eingesetzt werden: Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, aber auch an der Mittelstufe des Gymnasiums und an beruflichen Schulen.
Wie stehen die Berufschancen mit einer Lehrbefähigung für Grundschule (PO II 2014) mit dem Hauptfach Englisch?
Neben der Einstellung nach Fächern gibt es noch die Einstellung über die Gesamtqualifikation (GQ). Über die GQ wurden in den letzten Jahren deutlich mehr Stellen vergeben, als über einzelne Fächer.
Bei den schulscharfen Stellenausschreibung (direkte Bewerbung an einer Schule)
werden allerdings in den Ausschreibungstexten häufig konkrete Ausbildungsfächer gewünscht. Dort sind die Einstellungschancen mit dem Fach Englisch in der Grundschule vermutlich eher geringer.
Seit wann besteht ein öffentlicher Zugang zur PO 2014?
Seit November 2014.
Wie viele Personen mit einem ersten Staatsexamen nach GHPO I 2003 werden 2016 voraussichtlich den Vorbereitungsdienst antreten?
Das lässt sich nur schwer Vorhersagen. Insgesamt sind an allen Pädagogischen Hochschulen zusammen noch rund 1500 Studierende mit Prüfungsordnungen von 2003. Wie viele davon 2016 den Vorbereitungsdienst antreten werden, ist nicht erfassbar. Sobald hier genauere Zahlen vorliegen, werden diese veröffentlicht.
Welche Kompromisse zugunsten der Studierenden wären vorstellbar?
An einigen Pädagogischen Hochschulen haben sich Studieninitiativen gebildet. Diese plädieren während einer Übergangszeit für die Beibehaltung der Verbundlehramtsausbildung (Grund- und Hauptschule) an ausgewählten Standorten. Auch die Möglichkeit eines Wechsels von Primarstufe zu Sekundarstufe I vor Beginn des Referendariats wird als Kompromiss diskutiert. In der GHPO II 2007 war ein Wechsel des Schwerpunktes innerhalb des Vorbereitungsdienstes möglich. Zur Zeit werden Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und Infoveranstaltungen organisiert.
Welche Seminarstandorte sind für die Grundschule GHPO I 2003 relevant?
Folgende 14 Ausbildungsseminare stehen zur Verfügung:
Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grundschulen) in Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim und Sindelfingen sowie
Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grundschulen und Werkreal-, Hauptschulen und Realschulen) in Mannheim, Meckenbeuren, Rottweil und Schwäbisch Gmünd.
In Mannheim, Meckenbeuren, Rottweil und Schwäbisch Gmünd werden sowohl die Ausbildung in der Grundschule, als auch in der Sekundarstufe I angeboten. Eine Ausbildung im bisherigen Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ist an diesen Standorten nicht vorgesehen.
Was für Besonderheiten gibt es bei der Anmeldung zu berücksichtigen?
Die bisherige Anmeldemaske muss aufgrund der Neugliederung der Seminare neu gestaltet werden. Wann diese Neugestaltung veröffentlicht wird, ist bislang noch nicht klar. Erst dann wird sich zeigen, welche Besonderheiten für die Anmeldung zu berücksichtigen sind. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen GPO II und WHRPO II in den ersten Paragraphen geregelt.
- Prüfungsordnungen (Landeslehererprüfungsamt)
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