Die GEW lehnt es ab, dass die Staatlichen Schulämter bzw. Regierungspräsidien einen Teil der Lehrerwochenstunden für Vorbereitungsklassen (VKL) zuweisen können. In den Schulverwaltungen soll ein Verfügungspool an Stunden entstehen, dafür werden Direktzuweisungen an Schulen gekürzt. Zwar kann eine stärker auf den konkreten Bedarf und nach Sozialindikatoren bemessene Zuweisung durchaus sinnvoll sein, es fehlt dafür jedoch ein Konzept mit klaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien. Damit die für die VKL vorgesehenen Stunden nicht zweckentfremdet werden können, müssten sie zudem in einen eigens dafür konzipierten „Sonderpool Stunden für Sprachförderung“ fließen. Nur so könnten unter anderem die Örtlichen Personalräte überprüfen, wo und wie diese Stunden eingesetzt werden.
Aus Sicht der GEW ist es unabdingbar, mit allen schulischen Akteuren über das Vorhaben einer bedarfsgerechten Zuweisung umfassend zu diskutieren. Die Art und Weise, wie das Kultusministerium die gesplittete Zuweisung kommuniziert und umgesetzt hat, ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch unter juristischen Aspekten fragwürdig.
Aus dem geplanten Verfügungspool der Schulverwaltungen sollen außerdem a) unterschiedliche Größen der Vorbereitungsklassen kompensiert werden, b) Sprachfördergruppen eingerichtet werden können oder c) erstmals auch Schulen unterstützt werden, die bisher einzelne Kinder (!) ohne zusätzliche Ressourcen im Unterricht unterstützt haben. Trifft dies zu, handelt es sich eindeutig um eine Kürzung der bisherigen Stunden, weil für dieselbe Anzahl von Stunden mehr und andere Aufgaben wahrgenommen werden müssen.
Für die Schuljahresplanung müssen die Schulen wissen, wie viele Stunden ihnen zur Verfügung stehen. Da die Direktzuweisung für die Vorbereitungsklassen gekürzt wurde, wissen die Schulen nicht, womit sie rechnen können. Die gekürzten Ressourcen werden auf eine Verhandlungsebene zwischen Schulverwaltung und Einzelschule geschoben, die sich einer übergeordneten Beurteilung entzieht. Das KM behauptet, die Wochenstunden stünden wie bisher zur Verfügung, verschweigt aber, für wen und für was sie zur Verfügung stehen. Tatsächlich wird es untragbar: Je nach Anzahl der Vorbereitungsklassen wird der Pool bei den Staatlichen Schulämtern bzw. bei den Regierungspräsidien aufgefüllt. Die Schulen müssen dann die Stunden bedarfsgerecht beantragen, erfahrungsgemäß zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Zuweisung von Lehrkräften nicht mehr zu erwarten ist.
Der kw-Vermerk (künftig wegfallend) für die Stellen muss entfallen. Die Sprachförderung besonders für geflüchtete Kinder und Jugendliche wird für viele Jahre eine Aufgabe des Schulsystems bleiben. Die Annahme, diese Stellen könnten im kommenden Schuljahr entfallen, geht völlig an der Realität vorbei.
Erlass für die Stundentafel
Kritisch sieht die GEW das „Fach“ Demokratiebildung im Pflichtbereich der Vorbereitungsklassen. Es wäre interessant zu erfahren, warum das Kultusministerium die Demokratiebildung – für die es bisher weder einen Bildungsplan noch Handreichungen noch Konzepte gibt – gerade für die Vorbereitungsklassen für notwendig erachtet, während bei der Diskussion um die Bildungspläne 2016 eine von der GEW geforderte Leitperspektive „Demokratie- und Friedensbildung“ keine (aktive) Unterstützung fand. Die GEW hält es für geboten, sowohl in Vorbereitungsklassen als auch in den Regelklassen eine gemeinsame und für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Werteerziehung mit dem Fach Ethik einzuführen. Dies wäre weitaus überzeugender als die jetzt in der Verwaltungsvorschrift formulierte Regelung.