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GEW und VHS-Verband im Gespräch

Arbeitsbedingungen für Dozent*innen verbessern

Mitte Dezember haben sich Vertreter*innen der GEW und des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg ausgetauscht. Es ging unter anderem um ein Modellprojekt, bei dem Dozent*innen bezahlten Urlaub erhalten, und die aktuelle Rechtslage.

von links; Tobias Diemer (VHS-Verband), Dagmar Mikasch-Köthner (VHS Stuttgart), Monika Stein, Magdalena Wille und Clarissa Haziri-Hagner (alle GEW)
von links; Tobias Diemer (VHS-Verband), Dagmar Mikasch-Köthner (VHS Stuttgart), Monika Stein, Magdalena Wille und Clarissa Haziri-Hagner (alle GEW)

Anknüpfend an das letzte Gespräch vom November 2023, trafen sich im Dezember 2024 in der Landesgeschäftsstelle der GEW Tobias Diemer, Verbandsdirektor des Baden-Württembergischen Volkshochschulverbands, Dagmar Mikasch-Köthner, Leiterin der VHS Stuttgart, Monika Stein, Vorsitzende GEW BW, Clarissa Haziri-Hagner, Sprecherin des GEW-Landesarbeitskreises DaZ- und DaF-Lehrkräfte sowie Magdalena Wille, GEW-Referentin für Berufliche Schulen und Weiterbildung.

Das Gespräch begann mit einem Austausch zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“. Im Juni 2022 hatte das Bundessozialgericht im Fall einer Klavierlehrerin an einer Musikschule entschieden, dass sie nicht wie im Vertrag vereinbart selbstständig, sondern eine Beschäftigte der Musikschule ist. Auch die Deutsche Rentenversicherung hat diese Auslegung übernommen. Die etwas absurd anmutende Rechtslage zurzeit ist, dass dies nur für das Sozialversicherungsrecht, nicht für das Arbeitsrecht gilt. Für Fragen wie Kündigungsschutz, Tarifgehalt, Gehaltszahlung im Urlaub, an Feiertagen oder bei Krankheit sind die Arbeitsgerichte zuständig, die sich dieser Rechtsprechung aber noch nicht angeschlossen haben.

Die Träger fürchten nun unkalkulierbare und nicht abgedeckten Kosten, wenn es zu Nachzahlungsforderungen kommt. Für Dozent*innen ist nicht sicher, ob sie weitere Honorar-Aufträge bekommen.

Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg zeigte sich im Gespräch nicht abgeneigt zu Festanstellungen in hochfrequentierten Bereichen, wie bei den Integrations- und Berufssprachkursen. Hierzu müsste allerdings eine auskömmliche, dauerhafte Finanzierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gesichert sein. Die GEW macht sich schon lange in diesem Bereich für Dauerstellen für Daueraufgaben stark und hofft, dass sich die Arbeitsgerichte der Bundessozialgerichtsrechtsprechung anschließen.

Im weiteren Gespräch ging es um erste Erfahrungen mit dem sogenannten „Stuttgarter Modell“ an der VHS Stuttgart. Es ist das landesweit bisher einzige Modellprojekt an einer VHS, das eine Auszahlungsregelung für Dozent*innen vorsieht, die eine große Anzahl an Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichten, sodass bezahlter Urlaub gewährt wird. Das Modell sieht vor, dass bezahlter Urlaub in unterrichtsfreien Zeiten allen Dozent*innen gewährt wird, die im vorangegangenen Kalenderjahr 902 Unterrichtseinheiten an der VHS Stuttgart unterrichtet haben.

Im Januar 2025 wird die erste Auszahlung für 2024 erfolgen. Dozent*innen an der VHS Stuttgart müssen keinen Antrag stellen. Die GEW hält es für wünschenswert, dass der VHS-Verband seinen Volkshochschulen nahe legt, dieses Vorreitermodell einzuführen.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239