Landesregierung duckt sich weg
Arbeitszeiterfassung an Schulen muss kommen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Arbeitszeit zu erfassen ist. Das gilt auch für Lehrkräfte. Die GEW hat eine klare Haltung – und steht für Gespräche über die Umsetzung und Ausgestaltung bereit.
Arbeitgeber*innen sind in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung im September 2022 klargestellt. Lehrkräfte sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen. Allerdings drücken sich die Kultusminister*innen der Länder, die Arbeitszeiterfassung einzuführen, wohl auch weil dann die enorme Arbeitsbelastung und Mehrarbeiten quasi „amtlich“ besiegelt würde.
Die GEW Baden-Württemberg hat eine klare Haltung. Auch in Baden-Württemberg muss die Arbeitszeiterfassung kommen. Die Landesregierung und das Kultusministerium dürfen sich hier nicht länger wegducken. Die GEW steht für Gespräche über die Umsetzung und Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung bereit.
Die Grundpositionen der GEW sind klar. Die Erfassung soll über ein einfach bedienbares, manipulationssicheres elektronisches System und datensparsam erfolgen. Die Daten dürfen nur in anonymisierter Form aggregiert und verarbeitet werden. Erfasst werden dürfen nur Anfang, Ende und Pausen. Die Erfassung darf nicht Leistungs- und Verhaltenskontrolle dienen, sondern nur dem Schutz vor zu überlangen Arbeitszeiten und damit vor zu hoher Arbeitsbelastung.
Die GEW wird ab Herbst in Schulungen und Veranstaltung das Thema Arbeitszeiterfassung diskutieren und für die Einführung werben. Die GEW nimmt die bestehenden Ängste und Vorurteile zur Arbeitszeiterfassung (unter anderem die Sorge vor Leistungskontrolle und Verlust der pädagogischen Freiheit, Bürokratiemonster) sehr ernst. Auch diese werden ausführlich diskutiert werden.
Erste Antworten der GEW gibt es hier:
Auch im Wissenschaftsbetrieb wird die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bisher ignoriert – auch hier gibt es viel Skepsis. Die GEW antwortet auf bestehende Vorbehalte und plädiert dafür, Zeiterfassung als Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an den Hochschulen aktiv mitzugestalten.
Kontakt zur GEW-Arbeitsgruppe (AG) Arbeitszeit: arbeitszeiterfassung(at)gew-bw(dot)de