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Kultusministerium muss liefern

Arbeitszeiterfassung - wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung zum Schutz der Gesundheit der Lehrkräfte ist rechtlich geboten, das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt. Die GEW steht für Gespräche mit dem Kultusministerium zur Umsetzung und Ausgestaltung bereit.

Foto: Depositphotos.com/GaudiLab

Viele Lehrkräfte haben sich in diesem Sommer erschöpft in die Ferien verabschiedet. Wir hoffen, dass sich alle erholen konnten und jetzt Kraft getankt haben für das neue Schuljahr. Die Krankenstände im letzten Schuljahr waren hoch wie nie zuvor, auch in den Sommermonaten machte die Grippewelle keine Pause. Dazu kommt Arbeitszeitverdichtung, die Aufgaben werden nicht weniger, vonseiten der Landesregierung stehen wieder umfassende Reformen an, Stichworte Sprachförderung, G9 und Abschaffung des Werkrealschulabschlusses. Auch die multiplen Krisen hören nicht einfach auf, sondern sind mit dem Ukrainekrieg und der Situation im Nahen Osten in unseren Klassenzimmern präsent. Kinder spüren, dass Belastungen und Kriege auch die Erwachsenen belasten und verunsichern. Durch die Sozialen Medien wird es notwendig diese Themen mit allen Altersgruppen zu bearbeiten, Fortbildungen dazu gibt es aber kaum. Zudem darf das Lernen auch nicht zu kurz kommen. Wenn dann auch noch Vertretungen von erkrankten Lehrkräften hinzukommen, war vor den Sommerferien schon oft zu hören: „Mensch, dieses Jahr bin ich besonders erschöpft.“ Wie starten wir unter diesen Voraussetzungen ins neue Schuljahr? Eine Frage, die auf der Hand liegt und gleich eine nächste Frage aufwirft: Wo bleibt bei dieser Gemengelage die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte? Wann kommt sie endlich, damit die viele gute Arbeit und das darüber hinaus, was in den Schulen geleistet wird, endlich sichtbar gemacht wird? 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vor zwei Jahren festgestellt, dass die Arbeitszeit aller Beschäftigten, auch die von Lehrkräften, aufgezeichnet werden muss. Es muss ein System eingeführt werden, mit dem diese erfasst werden kann. Das Urteil des EuGH liegt schon seit 2019 vor.

Doch wie steht die Landesregierung Baden-Württemberg bzw. das Kultusministerium in zu diesen Fragen? Ziemlich am Anfang, glauben wir. Zwar wurde kurz vor der Sommerpause noch ein Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der verbeamteten Lehrkräfte beraten, der zulässt, dass das Kultusministerium (KM) und das Finanzministerium zeitlich begrenzte Erprobung von Arbeitszeitmodellen zulässt. Zur Erfassung der Arbeitszeit selbst gibt es aber keine Ideen. Immerhin hat das KM jetzt zugesagt im Herbst ein erstes Gespräch mit der GEW über die Arbeitszeiterfassung zu führen.

GEW hat klare Forderungen – GEW-Mitglieder können mitmachen

Die GEW möchte sich einbringen und mit der Landesregierung und dem Kultusministerium darüber sprechen, wie die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften aussehen soll. Unsere Forderungen sind:

  • Die Erfassung muss datensparsam sein. Die Daten sollen nur in anonymisierter Form erfasst werden
  • Erfasst werden ausschließlich Beginn, Ende und Pausen.
  • Es muss ein einfach bedienbares, manipulationssicheres elektronisches System sein.
  • Es sollten keine Tätigkeiten abgebildet werden, damit die Erfassung kein Instrument zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle wird.
  • Das Instrument muss mit den Personalräten entwickelt und vereinbart werden.

Die GEW ruft deshalb alle Mitglieder aktiv auf, ihre Arbeitszeit in eigener Regie probeweise zu erfassen und uns ihre Erfahrungen mitzuteilen. Jede Erfahrung und jeder Bericht zählt und wird zeigen: Arbeitszeiterfassung geht auch bei Lehrkräften. Und Lehrkräfte arbeiten häufig über ihrem Limit! Vor allem Teilzeitkräfte arbeiten verhältnismäßig immer mehr. Das muss der Landesregierung und dem Kultusministerium vor Augen geführt werden. Genug ist genug! Arbeitszeiterfassung jetzt, die GEW setzt sich dafür ein. Arbeitszeiterfasssung? Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mailadresse für Erfahrungen und Anregungen: arbeitszeiterfassung(at)gew-bw(dot)de

Kontakt
Farina Semler
Stellvertretende Landesvorsitzende
Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon: 0711 21030-12