Im Herbst 2016 hat die Gruppe 1 (GHS-Lehrkräfte an Realschulen) ihren Aufstiegslehrgang (offiziell „Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel …“) begonnen. Ab Herbst 2017 sollen die GHS-Lehrkräfte an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ; Gruppe 2) und Gemeinschaftsschulen (GMS; Gruppe 3) in den Lehrgang einsteigen. Bis Ende Juni gab es weder für die Schulen noch für die Lehrkräfte dazu offizielle Informationen. Und dies, obwohl die Vorbereitungen begonnen haben. Weitere Informationen zu den Gruppen.
Die Regierungspräsidien (RPs) und die staatlichen Schulämter haben die potentiellen Teilnehmer/innen teilweise mithilfe der Schulleitungen ermittelt, weil die Teilnehmenden ein Anschreiben mit Bewerbungsformular für die erste Tranche im Herbst erhalten sollen. Unklar ist, ob alle potentiell Interessierten angeschrieben werden oder ob die RPs zunächst nur die Zielgruppen anschreiben, die vorrangig zugelassen werden. Neben den Kolleg/innen in der Schulverwaltung und Lehrerausbildung sind das bei der Gruppe 2 die Lehrkräfte, die seit 2012 und früher am SBBZ arbeiten; in der Gruppe 3 gehören die Lehrkräfte dazu, die seit 2013 oder früher an einer GMS eingesetzt sind. Entscheidend für die Auswahl ist die Schulart, an der die Lehrkräfte eingesetzt werden. Die Schulverwaltung benützt in ihren Verlautbarungen den Begriff „Haupt-/Werkrealschullehrkräfte“ – diesen gibt es formal nicht. Alle Lehrkräfte haben eine Ausbildung als Grund- und Hauptschullehrkräfte (GHS). Der studierte Stufenschwerpunkt ist für die Auswahl irrelevant – das hat der Hauptpersonalrat GHWRGS in mehreren Verhandlungen mit dem Kultusministerium (KM) klargestellt.
Wer vom RP angeschrieben wird, kann sich bewerben. Ob alle anderen Lehrkräfte sich auch bewerben können, ist noch unklar. Bei jeder Bewerbung muss eine aktuelle dienstliche Beurteilung vorgelegt werden – das ist für die Lehrkräfte und die Schulleitungen eine Herausforderung. Das KM hat dem Hauptpersonalrat zugesichert, dass bis 2022 ausreichend Plätze für alle interessierten Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese Zusage sollte auch für eine neue Landesregierung bindend sein – Dafür wird sich die GEW einsetzen.
Bisher hat nur die GEW Schulen und Lehrkräfte auf Grundlage der Arbeit in den Personalräten informiert. Die Schulen, die Vertrauensleute der GEW und die betroffenen Mitglieder wurden von der GEW in mehreren E-Mails und über die b&w informiert. Bei der Hotline, die die GEW extra dafür geschaltet hat, haben sich mehrere hundert Lehrkräfte beraten lassen. Trotzdem konnten nicht alle Anrufer/innen durchgestellt werden. Mitglieder können sich auch bei der entsprechenden Bezirksgeschäftsstellen der GEW beraten lassen Selbstverständlich stehen auch die GEW-Mitglieder in den Bezirkspersonalräten GHWRGS für Beratung zur Verfügung. Sie sollten in allen strittigen Fällen eingeschaltet werden.
Die Landesregierung hat bewusst entschieden, Lehrkräfte, die an den Haupt-/ Werkrealschulen bleiben, von den Maßnahmen auszuschließen. Sie erhalten keine Perspektive für A13 – obwohl sie die anspruchsvolle Arbeit an diesen Schulen seit Jahren trugen und tragen. Auch die Forderungen der GEW, Verbesserungen für die Lehrkräfte an Grundschulen und die Fach- und technischen Lehrkräfte umzusetzen, hat die Landesregierung nicht berücksichtigt.
Trotz der berechtigten Kritik sind die Aufstiegsmaßnahmen ein Erfolg für die GEW und die Lehrkräfte. Die GEW hat sich seit Jahren als einzige Gewerkschaft ernsthaft für diese Perspektive eingesetzt. Und die GEW ist die einzige Organisation, die die Lehrkräfte in dieser Frage berät. Im Interesse der betroffenen Lehrkräfte wird die GEW diese Arbeit fortsetzen.
Aufstieg nach A13: Informationen gibt es nur bei der GEW
Im Herbst soll die nächste Aufstiegsqualifizierung für die Lehrkräfte beginnen, die als GHS-Lehrkräfte mit A12 an Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder SBBZ arbeiten. Allerdings hat das Kultusministerium immer noch nicht alle Fragen geklärt.
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Referentin für allgemeinbildende Schulen
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