Amtsangemessene Besoldung
Auswirkungen aktueller Entscheidungen werden geprüft
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung von Richtern getroffen. Zur Zeit prüft das Finanzministerium, ob diese Entscheidungen Auswirkungen auf das Besoldungssystem in Baden-Württemberg haben.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Entscheidung vom 4. Mai 2020 die Richterbesoldung in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 als verfassungswidrig eingestuft. Am 27. Juni wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Richter in Nordrhein-Westfalen getroffen.
Das Finanzministerium in Baden-Württemberg prüft aktuell, ob diese Entscheidungen Auswirkungen auf das Besoldungssystem in Baden-Württemberg haben. Das Finanzministerium hat ausdrücklich klargestellt, dass eventuelle Ansprüche für das Jahr 2020 von Amts wegen für alle Betroffenen erfüllt werden – es also keiner Widersprüche bedarf.
Für die Jahre vor 2020 kommt eine Korrektur in den Fällen in Betracht, in denen bereits zu einem früheren
Zeitpunkt hinsichtlich einer amtsangemessenen Besoldung Widersprüche eingelegt beziehungsweise Anträge gestellt wurden und hierüber noch nicht rechtskräftig entschieden ist (zum Beispiel, weil sie ruhend gestellt sind).
Somit müssen alle Kolleg*innen, die bereits in den letzten Jahren einen Widerspruch eingelegt haben, ebenfalls nicht tätig werden.
- Rechtsschutz
- Bundesverfassungsgericht: Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten teilweise verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht: Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen