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Reform des Berufsbildungsgesetzes

Azubis machen sich für Upgrade stark

Die GEW unterstützt die Forderungen der DGB-Jugend für die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Ziel ist, dass Jugendliche ihren Berufswunsch realisieren können – unabhängig von Zuschüssen ihrer Eltern oder Nebentätigkeiten.

Die DGB-Jugend Baden-Württemberg dringt darauf, dass die seit langem versprochene Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Interesse der jungen Beschäftigten kommen muss. Neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung sind der Gewerkschaftsjugend Themen wie die Rechtssicherheit im dualen Studium, die Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie die Ankündigung bei geplanter Nichtübernahme wichtig.

Mindestausbildungsvergütung einführen

Eine angemessene Ausbildungsvergütung ist dabei ein maßgeblicher Faktor bei der Berufswahl. Jugendlichen muss die Realisierung ihres Berufswunsches möglich sein – unabhängig von Zuschüssen ihrer Eltern oder Nebentätigkeiten.

Die Mindestausbildungsvergütung soll aus Sicht der Gewerkschaftsjugend 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr betragen. Aktuell wären das 660 Euro für das erste Jahr. Dies würde für jede/n zehnten Azubi eine teils deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung bedeuten.

Gleichzeitig muss die bisherige Rechtsprechung zur Angemessenheit von Ausbildungsvergütungen auch gesetzlich fixiert werden. Demnach dürfen Auszubildende nicht weniger als 80 Prozent der tariflich für die Branche und den Ausbildungsberuf festgelegten Ausbildungsvergütung erhalten. Diese doppelte Untergrenze aus Mindestausbildungsvergütung und gesetzlich festgelegter Angemessenheitsgrenze hilft sowohl den Azubis mit bislang niedrigen Vergütungen als auch den Azubis in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Die DGB-Jugend setzt sich für eine Lehr- und Lernmittelfreiheit ein. Obwohl das BBiG bereits einiges dazu regelt, ist es immer noch gelebte Praxis, dass Azubis teure Bücher oder Werkzeuge, wie Kochmesser oder Friseurscheren, selbst bezahlen müssen. Hier macht sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für eine eindeutige Klarstellung im Gesetz stark.

Die Übernahme nach der Ausbildung ist bisher nicht durch das BBiG geregelt. Deshalb wissen viele Auszubildende zum Ende ihrer Ausbildung nicht, ob sie eine reguläre Stelle angeboten bekommen. Mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist hätten die jungen Menschen zumindest die Möglichkeit, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden und eine andere Beschäftigung zu finden.

Ergänzende Punkte der GEW

Die GEW steht klar hinter den DGB-Forderungen. Darüber hinaus hat sie eigene Punkte zur Gesetzesnovelle vorgelegt. Darin verlangt sie unter anderem für jeden Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf eine adäquate Berufsausbildung, wie sie in Österreich per Gesetz vorgesehen ist. Diese Garantie müsse eine Mindestausbildungszeit von drei Jahren enthalten und sich auf duale wie nicht-duale Ausbildungen beziehen.

Eine Modularisierung der beruflichen Ausbildung lehnt die GEW grundsätzlich ab.

Eine weitere GEW-Forderung zur Novelle ist, die Inklusion in das Gesetz einzubeziehen – mit deutlich mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, individuellen, sozialen, sprachlichen und strukturellen Benachteiligungen, sonderpädagogischem Förderbedarf, auch für jene ohne Schulabschluss.

Bei der Mindestvergütung möchte die Bildungsgewerkschaft betrieblich-schulische sowie vollschulische Ausbildungen berücksichtigt wissen, die derzeit überhaupt nicht vergütet werden. Hierfür seien geplante bundeseinheitliche Regelungen in den Ländern zu übernehmen.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239
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