Viele Lehrer/innen und Lehrer und ihre Schulleitungen suchen nach Möglichkeiten, ihre Arbeit zeitsparend zu erledigen. Für die Notenverwaltung wurde den Schulen unlängst über eine Werbemail an die Schulleitungen ein kommerzielles Programm angeboten. Mit diesem Programm können Lehrkräfte personenbezogene Daten der Schüler/innen, insbesondere Noten mit dem PC, dem Tablet oder dem Smartphone erfassen. Die Daten werden dabei online in der Datenbank des Anbieters abgelegt. Der Vorsitzende des Hauptpersonalrats GHWRGS, Alfred König, hat das Kultusministerium (KM) im Interesse einer Handlungssicherheit für die Lehrkräfte um eine rechtliche Bewertung für dieses und vergleichbare Programme gebeten.
Das KM hat dem HPR GHWRGS geantwortet und festgestellt, dass diese Programme häufig den Vorgaben des Landesdatenschutzprogramms (LDSG) nicht genügen und ihr Einsatz deshalb nicht empfohlen werden kann. Das KM kann allerdings nicht alle vorliegenden Programme bewerten und arbeitet deshalb mit dem Institut für Film und Bild in der Wissenschaft (FWU) zusammen. Das FWU hat den „Lehrerkalender“ entwickelt. Dieses Produkt wird an die Vorgaben des LDSG angepasst, so dass in wenigen Monaten ein datenschutzrechtlich unbedenkliches Programm vorliegt, das die Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik entsprechend verschlüsselt. Das KM wird dann die Schulen über dieses Produkt informieren und die Nutzung des kostenlosen Programms empfehlen.