2009 ratifizierte auch die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention bzw. UN-BRK), die damit auch hier rechtsverbindlich wurde. Gemäß Artikel 24 der UN-BRK soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen „ohne Diskriminierungen und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung (…) und lebenslangem Lernen haben.“
Dennoch spielt das Thema Inklusion in der Bildungspolitik, obwohl es ein fundamentaler Bestandteil von Chancengleichheit ist, eine untergeordnete Rolle, auch im Hochschulalltag selten zur Sprache kommt. Dabei waren laut der 20. Sozialerhebung im Jahr 2012 14 Prozent aller Studierenden „gesundheitlich beeinträchtigt“. Mehr als 40 Prozent von ihnen leiden unter einer psychischen Erkrankung.[1] Art und Umfang der Beeinträchtigungen sind sehr heterogen. Laut einer Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit (best-studie) des Deutschen Studentenwerks (DSW) aus dem Jahr 2011 trat bei 25 Prozent der Studierenden die Beeinträchtigung erst während des Studiums auf. Von den beeinträchtigten 14 Prozent hat lediglich ein Anteil von 8 Prozent einen Schwerbehindertenausweis. Bei 94 Prozent der Studierenden ist die Beeinträchtigung darüber hinaus nicht direkt zu sehen. Maßnahmen für eine bessere Inklusion müssen deshalb unbedingt auch nicht-sichtbare Beeinträchtigungen wie zum Beispiel psychische Erkrankungen mitberücksichtigen.
Hochschulzugang ist für viele Menschen mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen bereits derzeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Laut best-studie des DSW wurden 47 Prozent der Betroffenen bei ihrer Studienwahl durch ihre Beeinträchtigung beeinflusst. 9 Prozent wurden sogar von der Aufnahme ihres Wunschstudiums abgehalten.[2] Die Hochschulen selbst sind in der Regel nicht angemessen auf Studienbewerber/innen mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen vorbereitet, Informationen und Beratungsangebote sind kaum vorhanden oder werden nicht transparent und in angemessener Form kommuniziert. Auch sind Dozierende nicht ausreichend sensibilisiert und geschult für den Umgang mit Studierenden, die eine Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen aufweisen.
[1] www.studentenwerke.de/sites/default/files/01_20-SE-Hauptbericht.pdf
[2] www.best-umfrage.de/PDF/beeintraechtigt_studieren_2011.pdf