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Pauschale Beihilfe kommt

Beamte können sich künftig gesetzlich oder privat krankenversichern

Das Land plant, dass Beamtinnen und Beamte ab 1. Januar 2023 sich ohne finanzielle Nachteile auch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Die GEW begrüßt das Vorhaben.

Foto: Shutterstock/GEW

Der Gesetzgebungsprozess zur Pauschalen Beihilfe hat am 10. November mit der ersten Lesung den Landtag erreicht. Die grün-schwarze Landesregierung will es Beamt*innen ermöglichen, sich künftig ohne finanzielle Nachteile auch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden zu können.

Geplant ist, dass sie damit ab 1. Januar 2023 eine echte Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung erhalten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dem die GEW angehört, begrüßt das Vorhaben. Sozialer Fortschritt ist möglich.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12