Neue Regeln bis Jahresende
Beamte mit erkrankten Kindern erhalten Freistellungstage
Die GEW begrüßt, dass die Landesregierung den Anspruch auf Kinderkrankentage auch auf die Beamt*innen des Landes übertragen hat. Die neue Regelung gilt bis zum Ende des Jahres.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hat erreicht, dass die Landesregierung nun die Erhöhung der Kinderkrankentage auch auf die Beamt*innen des Landes übertragen hat.
Das baden-württembergische Innenministerium hat Anfang November bekannt gegeben, dass bis zum Ende des Jahres bei erkrankten Kindern von Beamt*innen § 29 Abs. 2 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) wie folgt angewendet werden kann:
- Beamt*innen können für jedes Kind (unter zwölf Jahren oder das aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist) bis zu vier zusätzliche Tage Freistellung erhalten,
- bei Alleinerziehenden beträgt diese Erhöhung neun Tage.
- Die Höchstgrenze bei drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern wird um neun Tage,
- bei Alleinerziehenden um 18 Tage, angehoben.
Die GEW hatte im September gefordert, den Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf die Beamt*innen des Landes zu übertragen und begrüßt den aktuellen Beschluss der Landesregierung.