Zum Inhalt springen

Neue Regeln bis Jahresende

Beamte mit erkrankten Kindern erhalten Freistellungstage

Die GEW begrüßt, dass die Landesregierung den Anspruch auf Kinderkrankentage auch auf die Beamt*innen des Landes übertragen hat. Die neue Regelung gilt bis zum Ende des Jahres.

Foto: pixabay.com / CC0

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hat erreicht, dass die Landesregierung nun die Erhöhung der Kinderkrankentage auch auf die Beamt*innen des Landes übertragen hat.

Das baden-württembergische Innenministerium hat Anfang November bekannt gegeben, dass bis zum Ende des Jahres bei erkrankten Kindern von Beamt*innen § 29 Abs. 2 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) wie folgt angewendet werden kann:

  • Beamt*innen können für jedes Kind (unter zwölf Jahren oder das aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist) bis zu vier zusätzliche Tage Freistellung erhalten,
  • bei Alleinerziehenden beträgt diese Erhöhung neun Tage.
  • Die Höchstgrenze bei drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern wird um neun Tage,
  • bei Alleinerziehenden um 18 Tage, angehoben.

Die GEW hatte im September gefordert, den Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf die Beamt*innen des Landes zu übertragen und begrüßt den aktuellen Beschluss der Landesregierung.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12