Am 9. März 2018 fand das turnusmäßige Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Staatsminister Murawski und Vertretern aus Finanz- und Innenministerium statt, um sich über anstehende beamtenpolitische Fragen auszutauschen.
Arbeitszeitverkürzung muss ein Thema sein
Während der Weihnachtsfeiertage hatte Ministerpräsident Kretschmann mit seinen Äußerungen das Thema Wochenarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten auf die politische Agenda gesetzt, um kurz darauf öffentlich zurück zu rudern. Der DGB war über diesen Zickzack-Kurs irritiert und wandte sich darum Anfang Februar mit einem Schreiben an die Landesregierung. Hier konnte im Gespräch Klarheit geschaffen werden.
Aktuell plant die Landesregierung keine Absenkung der Wochenarbeitszeit. Die Regierung ist sich der Bedeutung der Frage der Wochenarbeitszeit aber durchaus bewusst und will dieses Thema offen diskutieren. Wunsch der Landesregierung ist mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeit, sowohl im Beamtenrecht, als auch bei Tarifverhandlungen.
Für den DGB ist jedoch eines klar: Flexibilität darf nicht einseitig zu Lasten der Beamtinnen und Beamten gehen. Wir brauchen eine Wochenarbeitszeit, die die Lebensrealität auch widerspiegelt und setzen uns daher auch weiterhin für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit ein.
Um dem Thema gerecht zu werden, wurde mit dem Staatsministerium vereinbart, sich in zusätzlichen Arbeitsgesprächen intensiv zum Thema Arbeitszeit auszutauschen. Ziel ist es, zeitgemäße Lösungen für die Beamtinnen und Beamten zu finden.
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Beim Thema Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes lassen sich erste Erfolge vermelden. Immer wieder wurde dieses Thema durch den DGB und die Gewerkschaften vorangetrieben. Nun plant die Landesregierung eine erste Veränderung des Landesbeamtengesetzes.
Beamtinnen und Beamte, die aufgrund von Angriffen im Dienst einen titulierten Schmerzensgeldanspruch haben, sollen bei der Beitreibung unterstützt werden. Konkret plant das Land in Fällen einzuspringen, in denen diese Forderungen nicht realisiert werden können, so dass Geschädigte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Ein richtiger, aber überfälliger Schritt. Andere Bundesländer sind hier schon deutlich weiter.
Bis zu einem Urteil ist es jedoch ein weiter Weg. Der DGB fordert daher, dass Beamtinnen und Beamte vom Land Rechtsschutz bei Schädigungen im Rahmen von rechtmäßigen dienstlichen Handlungen erhalten, um beispielsweise ihren Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen.
Das zuständige Innenministerium will prüfen, in wie weit auch dies umsetzbar ist. Zusätzlich bekräftigte der DGB gegenüber der Landesregierung nochmals deutlich, dass neben Schulungen und guter Sicherheitsausrüstung letztendlich der beste Schutz eine ausreichende und aufgabengerechte Personalausstattung ist. Wir bleiben da dran.