Technische Lehrkräfte und Fachlehrkräfte
GEW feiert Erfolg bei Besoldungsreform
Die Eingangsämter für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte werden zum 1. Dezember 2022 angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Beförderung.
Ab dem 1. Dezember 2022 neu eingestellte Fachlehrkräfte beginnen in A 10 beziehungsweise E 9b. Bereits beschäftigte Fachlehrkräfte, die sich noch im Eingangsamt befinden, werden von A 9 oder E 9a nach A 10 beziehungsweise E 9b übergeleitet. Ab dem 1. Dezember 2022 neu eingestellte Technische Lehrkräfte beginnen in A 11 oder E 10. Bereits beschäftigte Technische Lehrkräfte, die sich noch im Eingangsamt befinden, werden von A 10 beziehungsweise E 9b nach A 11 oder E 10 übergeleitet.
Was das für die Beförderung bedeutet
Fachlehrkräfte werden wie seither auch nach A 11 beziehungsweise E 10 befördert. Technische Lehrkräfte haben kein Beförderungsamt mehr. Sie werden schon mit der Besoldung des bisherigen Beförderungsamt A 11 oder E 10 eingestellt.
Ein großartiger Erfolg der GEW
Die langjährige Forderung der GEW auf Anhebung der Eingangsämter für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte ist damit endlich durchgesetzt! Allerdings sind damit noch nicht alle Probleme gelöst.
Für die Durchsetzung folgender Forderungen müssen Betroffene, zusammen mit der GEW, weiter kämpfen:
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Deutliche Anhebung der Zahl der Beförderungsstellen A 11 für Fachlehrkräfte: Durch das Eingangsamt A 10 konkurrieren jetzt deutlich mehr Fachlehrkräfte um die Beförderung nach A 11.
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Endlich Überführung der FOL-Stellen A 11 + Az in A 12, was eigentlich seit Beginn der Einrichtung dieser Laufbahn zugesagt war.
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Mehr Stellen FOL A 11 + Az (Forderung A 12) und TOL A 12
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Senkung der Deputate auf die in der Schulart übliche Stundenzahl der wissenschaftlichen Lehrkräfte.