Die Schulverwaltung spart dabei nicht an Papier. Schreiben z.B. zum „Umgang mit Freiplätzen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen“ oder die „Handreichung zum Arbeitsschutz“ sind als Hilfestellung gedacht. Die Schulleiter/innen sind aber mit der Organisation des Unterrichts und vielen anderen Arbeiten mehr als ausgelastet. Viele haben nicht die Zeit, die Handreichungen und Hinweise vollständig zu lesen. Sie können auch die erwarteten Maßnahmen nicht in ihrem Zeitbudget unterbringen.
Das Kultusministerium und die Schulverwaltung delegieren durch derartige Hinweise nach dem Motto „Wir haben ja darauf hingewiesen“ die Verantwortung auf die Schulleiter/innen, wohl wissend, dass diese Aufgaben an den Schulen nicht bearbeitet werden können.
Für den Hauptpersonalrats GHWRGS ist das nicht tragbar. Es ist höchste Zeit, dass derartige Aufgaben von fachkundigen Personen als Dienstleistung für die Schulen erledigt werden. Aus der Sicht des Hauptpersonalrats GHWRGS muss bei allen Aufgaben für Schulleiter/innen darauf geachtet werden, ob sie diese Aufgaben auch tatsächlich verantwortlich erfüllen können. Auch die Verlagerung der Bereiche „Genehmigung von Nebentätigkeiten“ und „Annahme von Belohnungen und Geschenken“ auf die Schulleitung setzen Fachkenntnisse und Zeit voraus, die Schulleiter/innen nicht haben. Der Hauptpersonalrat GHWRGS wird dieses Grundproblem verstärkt gegenüber dem Ministerium thematisieren.
Belastung steigt, Unterstützung fehlt
Es vergeht keine Woche, in der auf dem Schreibtisch einer Schulleiterin oder eines Schulleiters nicht neue komplexe Anforderungen auftauchen. Das Kultusministerium und die Schulverwaltung erwarten, dass sie kompetent bearbeitet werden. Wenn Fehler passieren, sind die Schulleiter/innen und die Schulen verantwortlich.