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Mitarbeitervertretungsgesetz

Beschäftigten werden weiterhin ihre Rechte vorenthalten

In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg dürfen Mitarbeiter, die keiner christlichen Kirche angehören, zwar in der Diakonie arbeiten, aber nicht für die Mitarbeitervertretung kandidieren. Betroffene wehren sich gegen die Diskriminierung.

Das Präsidium der Landessynode, von links: Werner Stepanek, Inge Schneider und Johannes Eißler
Das Präsidium der Landessynode, von links: Werner Stepanek, Inge Schneider und Johannes Eißler (Foto: © Evangelische Landeskirche in Württemberg)

Am 19. Oktober 2019 hat die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (also sozusagen das evangelische Kirchenparlament) Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Die Landessynode konnte sich aber in einer relativ knappen Abstimmung nicht dazu durchringen, die ACK-Klausel zu streichen. Die ACK-Klausel besagt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keiner christlichen Kirche angehören, zwar in der Diakonie Württemberg arbeiten, aber nicht für die Mitarbeitervertretung (MAV, also quasi der Betriebs- beziehungsweise Personalrat im kirchlichen Bereich) kandidieren dürfen.

Circa 10.000 der rund 50.000 Beschäftigten der Diakonie Württemberg gehören keiner christlichen Kirche an und sind somit vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das heißt die Diakonie nimmt die Arbeitskraft und das Engagement der Betroffenen gerne an, verpflichtet sie arbeitsvertraglich auch, den diakonischen Auftrag in ihrer Arbeit zu verfolgen, behandelt sie aber hier wie Beschäftigte zweiter Klasse.

Die GEW erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen und unterstützt das Anliegen der Mitarbeitervertretungen, die sich gegen diese Diskriminierung zur Wehr setzen. Die überwiegende Mehrheit der anderen evangelischen Landeskirchen, die katholische Kirche und die Caritas haben diese Klauseln bereits abgeschafft. Es bleibt daher zu hoffen, dass auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg diesem guten Beispiel in Bälde folgt. Vielleicht werden sich durch die am 1. Dezember anstehende Neuwahl der Landessynode die Mehrheitsverhältnisse entsprechend verändern.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12