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Besetzungs- und Beförderungssperren entfallen!

Eine jahrelange GEW-Forderung wird endlich umgesetzt! Sowohl das Finanz- als auch das Kultusministerium Baden-Württemberg haben mitgeteilt, dass ab 01.01.2023 freiwerdende Stellen sofort wiederbesetzt werden können.

Eine jahrelange GEW-Forderung wird endlich umgesetzt!

Sowohl das Finanz- als auch das Kultusministerium Baden-Württemberg (KM13-0430.9-2/21) haben mitgeteilt, dass ab 01.01.2023 die VwV Besetzungs- und Beförderungssperre in der Fassung vom 11.12.2014 (2-0430.9/166) außer Kraft tritt. Das bedeutet, dass freiwerdende Stellen sofort wiederbesetzt werden können. Durch diese Regelung 

  • war die Mindestwartezeit zwischen Beförderungen um 6 Monate verlängert (persönliche Wartezeit),
  • waren freiwerdende Stellen bis A12 6 Monate gesperrt und
  • freiwerdende Stellen ab A13 9 Monate gesperrt (Stellenbesetzungssperre).

Ausgenommen davon waren nur Lehrerstellen. Die durften sofort wiederbesetzt werden, wenn sie zum 01.08. frei wurden. Die GEW hat dies schon lange gefordert und begrüßt, dass diese Forderung endlich umgesetzt wird. Konkret bedeutet dies ab 01.01.2023:

  • Funktionsstellen an Schulen (Schulleitung, Stellvertretung, Abteilungsleitung…) können sofort wiederbesetzt werden. Die seither praktizierte 9-monatige Bestellung und dann erst Ernennung entfällt.
  • Beförderungen sind 6 Monate (Fachlehrkräfte, Technische Lehrkräfte) oder 9 Monate (Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Schulen) früher möglich.
  • Insbesondere bei sogenannten Sprungbeförderungen ist die persönliche Wartezeit um 6 Monate verkürzt.

Bei Gymnasien und Beruflichen Schulen bspw. muss bei einer Beförderung von A13 nach A15 oder gar A16 das Beförderungsamt A14 zwingend durchlaufen werden. Danach musste 1 Jahr und 6 Monate gewartet werden und ab 01.01.2023 nur noch 1 Jahr bis endlich in A15 oder A16 ernannt werden konnte oder kann. Das Analoge galt bei Fachlehrkräften aus A9 nach A11+AZ und bei Technischen Lehrkräften
von A10 nach A12. Da entfaltet es allerdings keine Wirkung, weil nicht zuletzt durch den langjährigen Einsatz der GEW erreicht wurde, dass für diese die Eingangsämter von A9 nach A10 (FL) und von A10 nach A11 (TL) zum 01.01.2023 angehoben werden sollen.

Die GEW Baden-Württemberg hat seit Jahren gefordert endlich die Beförderungs- und Besetzungssperren aufzuheben. Das ist ein großer Erfolg für die GEW Baden-Württemberg und die Beschäftigten an Schulen. Es macht nicht nur Funktionsstellen attraktiver, sondern zeigt auch mehr Wertschätzung. 

Ruth Zacher
Personengruppe Schulleitungsmitglieder

Alfred König
GEW Landesrechtsschutzstelle
Baden-Württemberg