Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder, soll wie folgt auf die Beamt/innen übertragen werden:
- Das Tarifergebnis von 2 Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen strukturellen BW-Bonus von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet.
- Es gibt in beiden Jahren nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebungen von 2 Monaten bis zur Besoldungsgruppe A 9, 4 Monaten für A 10 und A 11 sowie 5 Monaten ab der Besoldungsgruppe A 12.
- Die abgesenkte Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 wieder vollständig angehoben werden. Sie gilt damit auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits im Landesdienst stehen.
Der DGB und seine vier Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW, GdP und IG BAU) sprechen sich vor allem gegen die zeitverzögerte Übertragung des Abschlusses aus. "Wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung in den aktuell wirtschaftlich guten Zeiten nicht umgesetzt wird, wann denn dann?", kritisierte Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende DGB-Landesvorsitzende.
„Hat sich die grün-schwarze Landesregierung schon einmal gefragt, warum Bayern im Unterschied zu Baden-Württemberg keinen Lehrermangel hat?", kommentierte GEW-Vorsitzende Doro Moritz, "Dort wird der Tarifabschluss ohne zeitliche Verschiebung auf die Beamten übertragen. Wer will, dass in den Klassenzimmern nicht weiter Lehrkräfte fehlen, muss mehr für den öffentlichen Dienst tun. Unabhängig davon musste die Kürzung der Eingangsbesoldung für junge Lehrkräfte gestoppt werden. Die Wirtschaft brummt. Warum sollte ein junger Mensch in den öffentlichen Dienst, wenn man dort für 100 Prozent Leistung nur 92 Prozent Gehalt bekommt?“
Positiv sehen die DGB-Gewerkschaften die vollständige Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 1.1.2018. Positiv ist auch, dass alle Elemente des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollen: die Höhe der Entgeltsteigerung genauso wie der Mindestbetrag von 75 Euro und die strukturellen Komponenten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten.