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Radikalenerlass und Berufsverbote

Betroffene sehen Ampel-Koalitionsvertrag kritisch

Passagen im neuen Ampel-Koalitionsvertrag erinnern Betroffene der Berufsverbotepolitik an den sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972. Sie schlagen Alarm – und machen mit einer Unterschriftensammlung auf ihre Forderungen aufmerksam.

Im Januar 2022 jährt sich der Radikalenerlass zum 50. Mal. Unter Bundeskanzler Willy Brandt und den Ministerpräsidenten der Länder wurde am 28. Januar 1972 der folgenreiche Beschluss gefasst, der als Radikalenerlass in die Geschichte eingehen sollte.

In den folgenden Jahren wurden circa 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag, zu entscheiden, wer als „radikal“, als „extremistisch“ oder als „verfassungsfeindlich“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt. Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist*innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und Gewerkschafter*innen. In Bayern traf es auch Sozialdemokrat*innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen.

Anlässlich einiger Aussagen und Passagen im neuen Ampel-Koalitionsvertrag melden sich aktuell Betroffene der Berufsverbote zu Wort, da sie eine Wiederbelebung dieser Politik befürchten lassen. So zitiert Klaus Lipps, Berufsverbotebetroffener aus Baden-Württemberg, aus dem Koalitionsvertrag: „Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.“ (Seite 9)

Im Kapitel über innere Sicherheit findet sich der Satz: „Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse.“ (Seite 104)

Lipps resümiert: „Wie damals wird der rechtlich völlig unbestimmte Begriff ‚Verfassungsfeind‘ verwendet. Ausgerechnet der tief in die rechte Szene verstrickte Inlandsgeheimdienst soll vorschlagen dürfen, wer als ‚Verfassungsfeind‘ angesehen und entsprechend behandelt werden soll.“

Aus diesem historischen Anlass und mit Blick auf die aktuelle Kritik unterstützt die GEW Baden-Württemberg den Aufruf „50 Jahre Berufsverbote – Demokratische Grundrechte verteidigen!“. Die Unterschriftensammlung hat zum Ziel,

  • den Radikalenerlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,
  • alle Betroffenen vollumfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen und
  • die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Die GEW bittet ihre Mitglieder, den Aufruf zu unterzeichnen.

In einem Antrag zur Landesbezirksversammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Baden-Württemberg im Januar 2022 heißt es: „Der DGB Baden-Württemberg macht sich dafür stark, dass die Landesregierung die Betroffenen einer verfehlten und unrechtmäßigen Zugangssteuerung zum öffentlichen Dienst (Radikalenerlass und Berufsverbote) rehabilitiert und entschädigt. Unrecht der Vergangenheit kann nicht ungeschehen gemacht werden, ein Anerkenntnis ist daher das Mindeste, was Betroffene erwarten dürfen. Eine angemessene Entschädigung ist angebracht.“ Der DGB setze sich außerdem für eine demokratische Grundhaltung der Beamtinnen und Beamten ein. Rechtsextremistisches und faschistisches Gedankengut seien nicht mit den Grundwerten des Grundgesetzes und des Berufsbeamtentums vereinbar.

Die GEW-Landesvorsitzende, Monika Stein, schließt sich dem Aufruf an und ergänzt: „Die alltäglichen Auseinandersetzungen um die Erhaltung und Verbesserung unserer Demokratie sowie der Kampf gegen rechte Demokratiefeinde bleiben in erster Linie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen sollten.“

Kontakt
Jörg Götz-Hege
Leiter Vorstandsbereich Grundsatzfragen