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Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)

BPR macht mit Rücktritt Weg frei für Neuwahlen

Ralf Rückert, Hauptpersonalrat für den außerschulischen Bereich und Vorsitzender des BPR am ZSL, erklärt, warum am ZSL die Bezirkspersonalrät*innen neu gewählt werden – und was es den Kolleg*innen bringt, wenn die GEW erfolgreich ist.

Ralf Rückert ist Hauptpersonalrat (HPR) für den außerschulischen Bereich (asB) und Vorsitzender des Bezirkspersonalrats (BPR) am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL). Im Gespräch mit der b&w erklärt er, warum am ZSL die Bezirkspersonalrät*innen neu gewählt werden und was die Kolleg*innen am ZSL davon haben, wenn die GEW dabei wieder gut abschneidet.

Ende März ist der Bezirkspersonalrat am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung geschlossen zurückgetreten. Was ist passiert?

Ralf Rückert: Der Rücktritt des BPR ermöglicht Neuwahlen. Die finden voraussichtlich im Herbst 2023 statt. Der zurückgetretene BPR ist noch maximal bis zum 29. Juli 2023 kommissarisch im Amt.

Wieso sind Neuwahlen nötig?

Rückert: Der BPR wurde Mitte Juli 2020 unter großem Zeitdruck und bei einer eingeschränkten Präsenz der Kolleg*innen an den Dienststellen in der Coronazeit gewählt. Unmittelbar nach der Wahl haben zwei Verbände des Beamtenbunds und drei Einzelpersonen die Wahl angefochten. Über zwei Jahre später, am 21. September 2022, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass die Wahl aus verschiedenen Gründen ungültig war.

So war nicht klar, welche Personen am ZSL überhaupt beschäftigt und wahlberechtigt sind (Beschäftigtenbegriff), die Wahlzettel waren fehlerhaft und die Wahl hätte nicht nur per Briefwahl durchgeführt werden dürfen. Es wurden auch keine örtlichen Wahlvorstände am ZSL und den Seminaren gebildet.

Weiß das ZSL nicht, wer bei ihnen beschäftigt ist?

Rückert: Nach wie vor kann das ZSL nicht mit einem Mausklick die Daten der Beschäftigten des ZSL abrufen. Seit Wochen werden Daten von den Regierungspräsidien und den Regionalstellen gesammelt und zu einer Liste zusammengeführt. Während den Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass das ZSL und das Kultusministerium offensichtlich kein Interesse an der Klärung des Beschäftigtenbegriffes haben.

Wenn eine Wahl erfolgreich angefochten wird, ist doch eine Wahlwiederholung nötig. So wie bei den Landtagswahlen in Berlin. Wieso will der BPR lieber Neuwahlen?

Rückert: Eine Wiederholungswahl muss unter den gleichen Voraussetzungen durchgeführt werden, wie die für ungültig erklärte Wahl. Dies würde beim BPR ZSL bedeuten, dass die vom Gericht festgestellten Wahlfehler in Bezug auf den Beschäftigtenbegriff wiederholt würden. So dürften nur circa 4.200 und nicht circa 6.500 Beschäftigte wählen. Der BPR hätte nur 9 und nicht – wie vorgeschrieben – 11 Mitglieder, die die Interessen der Kolleg*innen vertreten würden.

Deshalb hat der BPR Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt. Parallel dazu wurden erste Verhandlungen mit den klagenden Verbänden und Personen aufgenommen. Ziel war, eine Neuwahl ohne die Wiederholung der Wahlfehler durchzuführen. Das ist gelungen. Jetzt gibt es tatsächlich eine neue Wahl.

Die GEW hat sich im außerschulischen Bereich eine starke Position erarbeitet und sich bei der Gründung und Entwicklung des ZSL sehr für die Kolleg*innen eingesetzt. Warum ist es jetzt wichtig, dass die GEW im BPR ZSL stark bleibt?

Rückert: Die Positionen der GEW müssen gegenüber dem Kultusministerium und dem ZSL engagiert und kompetent vertreten werden. Je mehr GEW-Mitglieder im neuen BPR sind, desto besser gelingt uns das.

Viele Themen sind seit Jahren nicht gelöst und es ist auch keine Klärung in Sicht. So ist zum Beispiel die Frage der gerechten Bezahlung und der Arbeitszeit der Seminarmitarbeiter*innen nicht gut geregelt. Auch das Berufsbild für Ausbildner*innen und Fortbildner*innen gibt es immer noch nicht. Viele Verwaltungsvorschriften und untergesetzliche Regelungen wurden nicht aktualisiert, die Abläufe und die Zuständigkeit der Personalvertretungen sind nicht klar geregelt. Diese und viele weitere Themen müssen von einem neu gewählten BPR am ZSL kritisch begleitet werden.

Wozu sind die GEW-Mitglieder im außerschulischen Bereich (asB) jetzt aufgerufen?

Rückert: Sie können die Kandidaten*innen der GEW-Liste bei der Wahl des BPR ZSL 2023 unterstützen und wählen. Und sie können sich bei den Wahlen des HPR asB und der örtlichen Personalräte im Jahr 2024 als Kandidat*innen aufstellen lassen.

Das Interview führte Maria Jeggle, Redakteurin der b&w.


Wahl im Herbst!

Der Wahlvorstand hat entschieden, dass die Wahl auf Herbst 2023 verschoben ­werden muss. Die GEW informiert, wenn die Termine feststehen.


Kontakt
Martin Morgen
Vorsitzender Fachgruppe Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare