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Qualifizierungsangebot für Nichterfüller

Chancen und Perspektiven für alle schaffen

An den Schulen im Land arbeiten zahlreiche Lehrkräfte ohne Lehrerausbildung – schlecht bezahlt, ohne Aufstiegschancen und häufig befristet beschäftigt. Die GEW hat Ideen entwickelt, die eine bessere Bezahlung und dauerhafte Beschäftigung ermöglichen.

Alleine in diesem Jahr hat das Kultusministerium fast 900 Kolleginnen und Kollegen ohne Lehrerausbildung eingestellt. Insgesamt dürften aktuell an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Lehrkräfte ohne oder nur mit unvollständiger Lehrerausbildung unterrichten.

Im Schuljargon werden diese Kolleg/innen als „Nichterfüller/innen“ bezeichnet. Sie verdienen weniger, haben keine Aufstiegsmöglichkeiten und sind häufig nur befristet beschäftigt. Das muss sich ändern! Ein erster wichtiger Schritt ist dabei, ein Qualifizierungsprogramm zu schaffen.

Das Qualifizierungsangebot muss folgende Grundanforderungen erfüllen:

  • Offen für alle: Die Qualifizierung muss allen Lehrkräften ohne vollständige Lehrerausbildung angeboten werden. Das heißt, auch Kolleg/innen mit einem anderen Studium, Pädagogischen Assistent/innen und Nichterfüller/innen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren müssen ein Angebot erhalten.
  • Variables und passgenaues Angebot: Um diese Offenheit für alle Nichterfüller/innen sicherzustellen, muss das Qualifizierungsangebot variabel an den Berufserfahrungen und Vorqualifikationen anknüpfen.
  • Berufsbegleitendes Angebot: Die Fortbildung muss ohne Gehaltseinbußen möglich sein, das heißt auch, dass die notwendige Zeit für die Fortbildung über Stundenermäßigungen geschaffen werden muss.
  • Anerkennung von Vorqualifikationen und Berufserfahrung: Im Sinne der Beschäftigten muss die vorherige Berufserfahrung dahingehend geprüft werden, ob sie für die Qualifikation angerechnet oder sogar als gleichwertig anerkannt werden kann. Hierbei müssen neben formal erworbener Qualifikation auch informell im Berufsleben erworbene Qualifikationen berücksichtigt werden.
  • Einrichtung einer Qualifikationskommission: Um dem Einzelfall gerecht zu werden, muss eine ständige Kommission eingerichtet werden, die prüft und entscheidet, ob eine formale und informelle Qualifikation anerkannt wird. Die Kommission soll außerdem die Fortbildungsschritte festlegten und die Beschäftigten den noch zu definierenden Qualifikationsprogrammen zuordnen.

Die GEW hat ein ausführliches Eckpunktepapier für ein Qualifizierungsangebot (PDF) entwickelt.

Ideen sind genug da. Das Kultusministerium ist nun in der Pflicht, für eine gangbare Qualifizierung zu sorgen, die allen Nichterfüller/innen den Weg zu einer besseren Bezahlung und einer dauerhaften Beschäftigung im Schuldienst eröffnet. Die GEW wird sich weiter für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen!

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12