Die GEW hat sich in den letzten Jahren intensiv an der Diskussion zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes beteiligt und sich mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) dafür stark gemacht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesetz zu belassen. Es ist auch ein Erfolg der GEW, dass die Vereinbarkeit im Gesetz verankert wird. Nur damit kann sichergestellt werden, dass Frauen gleiche Chancen erhalten, denn die Realität zeigt, dass sich immer noch hauptsächlich Frauen um die Familie kümmern.
Die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) an Schulen, die in diesem Jahr an ca. 1.000 Schulen des Landes mit 50 und mehr Beschäftigten neu gewählt werden, sowie ihre rund 25 Kolleginnen an den staatlichen Schulämtern und Regierungspräsidien, die für die ca. 3.500 kleineren Schulen im Land zuständig sind, brauchen eine angemessene Freistellung und Ausstattung, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.
Der Spielraum, den das Gesetz den Ressorts zur Ausstattung der BfC gibt, darf nicht zum Hemmschuh für mehr Chancengleichheit an Schulen werden. Die zunehmende Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Schulen durch die jünger werdenden Kollegien und die Unterrepräsentanz von Frauen in Schulleitungen stellt BfC im Schulbereich vor große Aufgaben, für die das Kultusministerium eine angemessene Ausstattung und Freistellung gewährleisten muss.
An den Hochschulen sieht die GEW durch die Novellierung die Chance, die Situation von Frauen zu verbessern. Kritisch bewertet die Bildungsgewerkschaft dort das fehlende Klagerecht für die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC).
Für weitere Verbesserungen im Gleichstellungsrecht wird sich die GEW auch in der nächsten Legislaturperiode einsetzen. Denn: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen. Dieser Satz gilt auch und gerade für Baden-Württemberg mit einem Frauenanteil im Parlament von gerade mal 20 Prozent.