Kinderkrankengeldtage
2024 startet mit Neuregelung
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankengeldtage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.
Kurz vor Weihnachten 2023 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Kinderkrankengeldtage gemäß § 45 Sozialgesetzbuch V für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.
Für das Kalenderjahr 2024 gilt somit für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer*innen, deren Kind(er) ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind: 15 Tage je Kind unter zwölf Jahren.
Für 2024 gilt folgende Tabelle, die unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung oder der Anzahl der Arbeitstage pro Woche zu verstehen ist:
2024 | Tage je gesetzlich versichertem Elternteil |
---|---|
1 Kind | 15 |
2 Kinder | 30 |
3+ Kinder | 35 |
Alleinerziehende jeweils das Doppelte |
Wer noch mehr erfahren möchte, kann beim Bundesgesundheitsministerium in den guten FAQ zum Thema Kinderkrankengeld nachsehen.
Keine Übertragung auf Beamt*innen
Um diese Neuregelung inhaltsgleich auch auf die Beamt*innen zu übertragen, müsste die Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) angepasst werden.
Die GEW und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben diesbezüglich beim hierfür zuständigen Innenministerium mehrfach angefragt, allerdings besteht dort leider keine Bereitschaft, diese Änderung zu veranlassen.
Daher gelten für Beamt*innen für das Kalenderjahr 2024 wieder die „normalen Vor-Corona-Regelungen“.