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Kinderkrankengeldtage

2024 startet mit Neuregelung

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankengeldtage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.

Eine Frau putzt einem Kleinkind die Nase.
(Foto: © imago)

Kurz vor Weihnachten 2023 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Kinderkrankengeldtage gemäß § 45 Sozialgesetzbuch V für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.

Für das Kalenderjahr 2024 gilt somit für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer*innen, deren Kind(er) ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind: 15 Tage je Kind unter zwölf Jahren.

Für 2024 gilt folgende Tabelle, die unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung oder der Anzahl der Arbeitstage pro Woche zu verstehen ist:


2024 Tage je gesetzlich versichertem Elternteil
1 Kind 15
2 Kinder 30
3+ Kinder 35
Alleinerziehende jeweils das Doppelte

Wer noch mehr erfahren möchte, kann beim Bundesgesundheitsministerium in den guten FAQ zum Thema Kinderkrankengeld nachsehen.

Umsetzung für die Beamt*innen steht noch aus

Die entsprechende Übertragung der Erhöhung auf die Beamt*innen steht aktuell noch aus. Hierfür bedarf es einer Anpassung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO).

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Einzelgewerkschaften sind diesbezüglich aber bereits an die baden-württembergische Landesregierung herangetreten und erwarten zeitnah eine Gleichstellung der Statusgruppen in dieser Frage.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12