Kinderkrankengeldtage
2024 startet mit Neuregelung
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankengeldtage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.
Kurz vor Weihnachten 2023 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Kinderkrankengeldtage gemäß § 45 Sozialgesetzbuch V für die Kalenderjahre 2024 und 2025 von zehn auf 15 je Kind zu erhöhen. Gleichzeitig endet die coronabedingte Sonderregelung, die von 2021 bis 2023 in Kraft war.
Für das Kalenderjahr 2024 gilt somit für gesetzliche versicherte Arbeitnehmer*innen, deren Kind(er) ebenfalls in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind: 15 Tage je Kind unter zwölf Jahren.
Für 2024 gilt folgende Tabelle, die unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung oder der Anzahl der Arbeitstage pro Woche zu verstehen ist:
2024 | Tage je gesetzlich versichertem Elternteil |
---|---|
1 Kind | 15 |
2 Kinder | 30 |
3+ Kinder | 35 |
Alleinerziehende jeweils das Doppelte |
Wer noch mehr erfahren möchte, kann beim Bundesgesundheitsministerium in den guten FAQ zum Thema Kinderkrankengeld nachsehen.
Umsetzung für die Beamt*innen steht noch aus
Die entsprechende Übertragung der Erhöhung auf die Beamt*innen steht aktuell noch aus. Hierfür bedarf es einer Anpassung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO).
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Einzelgewerkschaften sind diesbezüglich aber bereits an die baden-württembergische Landesregierung herangetreten und erwarten zeitnah eine Gleichstellung der Statusgruppen in dieser Frage.