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Digitale Leihgeräte für Lehrkräfte

Das Geld reicht nicht

Seit 1. Februar liegen die Grundlagen vor, wie Schulträger digitale Endgeräte für die Lehrkräfte anschaffen können. Bei den Regelungen des Kultusministeriums bleiben allerdings Fragen offen. Die GEW setzt sich dafür ein, dass jede Lehrkraft ein sinnvoll und rechtssicher nutzbares Gerät bekommt.

Für Lehrkräfte, die Landebedienste sind, muss das Land aufkommen.
Für Lehrkräfte, die Landebedienste sind, muss das Land aufkommen. (©imago)

Am 1. Februar hat das Kultusministerium bekannt gegeben, dass mit der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule die Anschaffung und Ausgabe von digitalen ­Leihgeräten an Lehrkräfte starten kann. Baden-Würt­temberg bekommt dafür 65 Millionen Euro vom Bund. Die Mittel sollen unkompliziert und ohne Antragsverfahren an die Schulträger weitergegeben werden, damit die Lehrkräfte möglichst schnell ausgestattet werden können.

Das Geld wird nach Zahl der Lehrerstellen an die Schulträger verteilt. Die schulgebundenen Leihgeräte stehen den Lehrerinnen und Lehrern für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen und für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung. Förderfähig sind nur Endgeräte, die für einen digitalen Unterricht geeignet sind. Für das Kultusministerium sind z. B. Smartphones nicht förderfähig, da sich mit ihnen digitaler Unterricht nur schwer durchführen oder vor- und nachbereiten lässt.

Zusage der Kultusministerin

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat beim Schulleitungstag der GEW Anfang Februar zugesagt, dass mit den 65 Millionen Euro genug Geld zur Verfügung stehe, um allen 130.000 Lehrkräften in Baden-Württemberg ein Leihgerät zur Verfügung zu stellen. Und sie hat ausdrücklich zugesagt, dass das Land bei Bedarf die Mittel ergänzen werde, so dass jede Lehrkraft ein digitales Endgerät bekomme. Inzwischen hat das Kultusministerium den Schulen allerdings mitgeteilt, welcher Betrag rechnerisch auf die Schule entfällt. Ein Beispiel: Für eine Schule mit rund 40 Lehrerstellen bekommt der Schulträger rund 21.000 Euro. Viele Schulträger beschaffen dafür Notebooks, die 800 bis 1.000 Euro kosten. Rechnerisch können also für diese Schule rund 25 Notebooks beschafft werden, die für über 50 voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an dieser Schule reichen müssen.

Die GEW hat in einem Schreiben an Kultusministerin Eisenmann gefordert, dass für alle Lehrkräfte einschließlich Anwärter*innen und beurlaubte Lehrkräfte ein Leihgerät zur Verfügung steht. In der Antwort verweist das Kultusministerium auf die Schulträger. Sie könnten bei Bedarf mehr Geld aus dem eigenen Haushalt ausgeben. Das werden die Schulträger allerdings kaum tun. Schließlich handelt es sich bei den Lehrkräften um Beschäftigte des Landes.

Unterschiedliches Vorgehen der Schulträger

Die Schulträger sind jetzt dabei, das Programm umzusetzen. Dabei gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. ­Manche Schulträger entscheiden selbständig, wie
viele und welche Geräte die Schulen bekommen. Andere Schulträger geben den Schulen ein Budget weiter und ­stellen z. B. drei Typen von Geräten zur ­Verfügung, die die Schulen über den Schulträger beschaffen können. Andere teilen den Schulen nur den Betrag mit und überlassen die Beschaffung den Schulen.

Die GEW hat vom Kultusministerium gefordert, dass die Geräteauswahl die Voraussetzungen an den Schulen berücksichtigen muss. Es wäre nicht sinnvoll, wenn ein Schulträger Geräte beschafft, die an den Bedürfnissen der ­Lehrkräfte vorbeigehen. Nach Einschätzung der GEW müssen die Geräte so konfiguriert sein, dass sie sowohl problemlos in die schulische IT-Infrastruktur ­eingebunden als auch datenschutzrechtlich sicher genutzt werden können. Lehrkräfte sollten auch zusätzliche Programme installieren können. Für die GEW ist außerdem wichtig, dass die Geräte bedarfsbezogen beschafft werden. Es wäre nicht sinnvoll, wenn z. B. für eine Lehrkraft ein Tablet beschafft wird, diese Lehrkraft aber ­besser mit einem Notebook arbeiten könnte. Da­rauf hat die GEW in einem Brief an das Kultusministerium hingewiesen. In der Antwort an die GEW hat das Kultusministerium deutlich gemacht, dass die Schulträger sich bei der Geräteauswahl mit der Schulleitung abstimmen müssen.

Teilweise absurde Entscheidungen

Bei der Anschaffung von Geräten für die Schulen kommt es teilweise zu ­absurden Entscheidungen. So bekommen ­derzeit die Schulleitungen in Stuttgart ein Notebook von der Stadt, mit dem sie von zuhause auf schulische Daten und E-Mails zugreifen können. Allerdings sind die Webcams deaktiviert und ­entsprechende Videokonferenzanbieter gesperrt, weil für die Stadtverwaltung ungelöste Sicherheitsprobleme bestehen. Fast ein Jahr nach den ersten Schulschließungen können die Schulleitungen also immer noch nicht mit dienstlichen Geräten an Videokonferenzen teilnehmen.

Das Kultusministerium arbeitet an einer Muster-Nutzungsverordnung und einem Muster für den Leihvertrag. Es wird unter anderem darum gehen, ob Lehrkräfte dafür haften müssen, wenn die ­Geräte verloren gehen oder beschädigt werden. Für die GEW ist dabei klar, dass die Amtshaftung gilt: Die Schulträger ­können eventuelle Ansprüche nicht an eine Lehrkraft stellen, sondern müssen sich an das zuständige Regierungspräsidium wenden. Das Land kann dann die Lehrkraft bei einem Schaden nur in Regress nehmen, falls die Lehrkraft vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

KOMMENTAR: Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht.

Wenn an einer Schule nur die Hälfte der Lehrkräfte mit einem eigenen digitalen Endgerät arbeiten kann, ist der Nutzen begrenzt. Hier muss das Kultusministerium zusammen mit den Schulträgern nachlegen. Mit dem Hinweis, dass die Schulträger zusätzliches Geld ausgeben können, macht es sich das Kultusministerium zu einfach. Immerhin handelt es sich bei den Lehrer*innen um Landesbeschäftigte. Außerdem können die Lehrkräfte Geräte, auf denen sie keine Programme, Drucker usw. einrichten können, nicht sinnvoll nutzen. Lehrkräfte installieren und erproben regelmäßig neue Programme – nicht zuletzt unter Pandemiebedingungen, wenn viele Lösungen schnell entwickelt werden müssen.Mit dem Programm des Landes ist die Forderung der GEW nicht erfüllt, dass alle Lehrkräfte über ein dienstliches Endgerät verfügen, mit dem sie daten- und rechtssicher arbeiten können. Das Kultusministerium muss das Programm schnell nachbessern.
Michael Hirn