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Vollerhebung zum Unterrichtsausfall

Datenerhebung ist kein Selbstzweck

Das Kultusministerium plant künftig drei Vollerhebungen zum Unterrichtsausfall pro Schuljahr. Der Mehraufwand für die Schulen ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn daraus Konsequenzen gezogen werden. Das wurde in der Vergangenheit versäumt.

Ende Oktober kündigte Kultusministerin Susanne Eisenmann an, künftig dreimal im Schuljahr eine Vollerhebung zum Unterrichtsausfall durchführen zu wollen. Bisher werden die Daten über Stichproben erhoben. Die GEW sieht in der Vollerhebung keinen Mehrwert, der Ausfälle minimieren könnte.

Die Ankündigung zur Vollerhebung hat die Ministerin mit einer heftigen Schelte für die Hauptpersonalräte verbunden, die der Auffassung sind, dass dies nach den Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes – das auch für Eisenmann gilt – der Beteiligung unterliegt. Im Raum steht der Vorwurf, die Personalvertretungen betrieben eine Blockadehaltung und ließen ein Interesse an Transparenz und differenzierter Betrachtung vermissen.

Dieser Vorwurf ist absurd. Das Kultusministerium (KM) führt bereits seit dem Schuljahr 1999/2000 jährlich eine Stichprobe zum Unterrichtsausfall durch. 2016 wurden beispielsweise bei den Beruflichen Schulen 79 Schulen, 2017 60 der insgesamt circa 285 Schulen einbezogen. Die Stichprobe selbst stellt eine differenzierte Befragung mit mehr als 20 Items dar, die nicht nur den Unterrichtsausfall, sondern auch Gründe für die Abwesenheit der Fachlehrkraft und die Art einer Vertretung erfasst. Die im Juni 2018 durchgeführte Vollerhebung unterschied sich nur darin, dass alle Schulen einbezogen wurden. Transparenz und Daten zum Unterrichtsausfall gibt es schon lange!

Die GEW ist keineswegs dagegen, dass das KM Daten zum Unterrichtsausfall erhebt, allerdings ist die Datenerhebung kein Selbstzweck. Die Vollerhebungen bedeuten für die Schulen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der bislang in keiner Weise abgegolten wird. Die Aufgaben der Schulleitungen wurden in den vergangenen 20 Jahren immer ausgeweitet, während das KM im Gegenzug Anrechnungsstunden weiter abbaut.

Ein derartiger Mehraufwand rechtfertigt sich aus GEW-Sicht nur dann, wenn daraus Konsequenzen gezogen werden. Die Kultusministerin erklärte: „Gerade in Zeiten des Lehrermangels ist es besonders wichtig, dass wir hier einen genauen Blick auf die einzelne Schule erhalten. Warum fällt der Unterricht aus? Was unternimmt die Schule konkret, um den Ausfall zu überbrücken?“

Die entscheidende Frage kann nicht sein, was die einzelne Schule unternimmt, um Ausfälle zu überbrücken. Die entscheidende Frage muss lauten: Was unternehmen das Kultusministerium und der Landtag, um die Schulen in die Lage zu versetzen, Unterrichtsausfall zu minimieren? Diese Frage soll aber offenkundig nicht gestellt werden.

Daten aus der Stichprobenerhebung wurden nicht genutzt

Die Ergebnisse aus den Stichprobenerhebungen der letzten Jahre zeigen beispielsweise für die beruflichen Schulen ein kontinuierliches Anwachsen des Unterrichtsausfalls. Es ist allerdings nicht erkennbar, dass Maßnahmen aus den Daten ergriffen wurden, um den Unterrichtsausfall zu minimieren.

Im Gegenteil: Die Daten aus den Stichproben und der Vollerhebung vom Sommer 2018 verdeutlichen zum Beispiel, dass der Anteil der Vertretungsstunden, der an den beruflichen Schulen durch die Lehrerreserve beziehungsweise durch Nebenlehrkräfte geleistet wird, im Vergleich zu anderen Schularten deutlich niedriger ist.

Für die beruflichen Schulen ist eine Lehrerreserve von 310 Deputaten vorgesehen. Diese kann jedoch in allen Schularten nur dann wirksam werden kann, wenn zuvor die Unterrichtsversorgung zu einhundert Prozent gesichert ist. Da es aber nach wie vor ein strukturelles Unterrichtsdefizit gibt, versickert die Lehrerreserve in der Unterrichtsversorgung.

In den letzten beiden Jahren sind die Schülerzahlen an den beruflichen Schulen leicht zurückgegangen, so dass es eine rechnerische demographische Rendite gab. Hier wäre es möglich gewesen, die Unterrichtsversorgung zu verbessern und eine tatsächliche Reserve herauszubilden – so wie dies die GEW seit Jahren fordert. Das KM hat allerdings Stellen abgebaut.

Es fehlt nicht an Steuerungswissen

Das neue Vorgehen der Kultusministerin zielt offenkundig vor allem darauf ab, die einzelne Schule für die Sicherstellung des Unterrichts verantwortlich zu machen. Die GEW weist dies entschieden zurück.

Der Unterrichtsausfall ist keineswegs das Ergebnis eines fehlenden Steuerungswissens an den Schulen, sondern das Ergebnis einer über 20 Jahre hinweg betriebenen Sparpolitik und einer mangelnden Ausstattung der Schulen mit Stellen. Es mangelt nicht an Transparenz zu Ursachen und Ausmaß des Unterrichtsausfalls – es fehlt der politische Wille, um den Unterrichtsausfall zu reduzieren.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
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