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Abitur 2022 und folgende ...

Der zweite Versuch im Mündlichen bleibt – immerhin!

Der Vorschlag der GEW-Landesfachgruppe Gymnasien hat sich durchgesetzt: Das Kultusministerium kassiert die Null-Punkte-Regelung – zumindest für das Abitur 2022.

Ein Schild mit der Aufschrift „Abiturprüfung! Kein Durchgang“ hängt an einer Glastür.
Foto: imago

Auch wenn es für die betroffenen Lehrkräfte und Schulleitungen am Tag X viel Arbeit bedeutet:

Es ist nur fair, dass das Kultusministerium (KM) den Schüler*innen, die in der mündlichen Abiprüfung mit null Punkten völlig ins Leere gegriffen haben, einen zweiten Versuch ermöglicht. Die GEW Landesfachgruppe Gymnasien fordert schon lange, diesen Fehler im System zu beheben: An einer Universität kann man jede wichtige Klausur wiederholen – doch die mündliche Prüfung im Abi nicht? Das kann nicht sein. 2022 reicht in der zweiten Prüfung ein Punkt und das Abitur ist wieder im grünen Bereich.

Zusätzlich hat das KM die Regelungen im Schriftlichen angepasst: Wer in der Abiklausur null Punkte schreibt, muss in der mündlichen Zusatzprüfung nicht wie bislang drei, sondern nur noch einen Punkt machen, um ein Nichtbestehen der Prüfung abzuwenden.

Von Seiten konservativer Bildungspolitiker*innen kam umgehend Kritik

– der Sturz des Niveaus ins Bodenlose wurde angesichts der minimalen Lockerung einer Regelung befürchtet, die praktisch kaum einen der Prüflinge betrifft, Theresa Schopper spricht von deutlich unter 0,1 Prozent der Abiturient*innen. An einer Hilfe für derart wenige und derart bedrängte Schüler*innen die Qualität der gesamten Abiturprüfung festzumachen ist reine Symbolpolitik und vollkommen überzogen.

Doch wie wir aus der Presse (!) erfahren, macht das KM sofort wieder eine halbe Rolle rückwärts.

Die „Niveaurettungsfraktion“ hat einen Kompromiss durchgesetzt: Nur unter Pandemiebedingungen sollen die Erleichterungen gelten. Weitere Jahrgänge - wie zum Beispiel die gerade in Klasse 10 befindlichen Schüler*innen, die in diesen Tagen über die für sie geltenden Regelungen zum Abitur informiert werden – werden in Bezug auf die schriftliche Prüfung wieder mit der alten Regel konfrontiert sein. Und es bleibt zwar der zweite Versuch im Mündlichen, allerdings wird hier dem Vernehmen nach der Abrechnungsmodus verschärft: Nun müssen es zwei Punkte statt einem sein, um das Abitur noch zu bestehen.

Damit ist das „Extra-Beiblatt“ des KM, das dem schon gedruckten Leitfaden zum Abi 2024 beigelegt werden sollte und die 0-Punkte-Regelung dezidiert außer Kraft setzt, bereits wieder Geschichte. Bevor es überhaupt ausgeteilt wurde.

Und wann kommen die offiziellen Anweisungen an die Schulleitungen und Oberstufenberater*innen?

Man darf gespannt sein. Das hat ja Zeit. Die genauen Berechnungsgrundlagen sind ja ebenfalls noch nicht da ...(Ironie aus.)

Kontakt
Barbara Becker
Vorsitzende Fachgruppe Gymnasien, Mitglied im Hauptpersonalrat Gymnasien, Beisitzerin Gymnasien im GEW Bezirksvorstand Nordbaden
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