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Aufstiegschancen nach A 13

Der Horizontale Laufbahnwechsel (HoLa) geht ins nächste Jahr

Seit 2017 können GHS-Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen, Realschulen, SBBZ sowie Haupt- und Werkrealschulen über den HoLa Lehrkraft für Sekundarschulen beziehungsweise Sonderpädagogik werden. Die GEW begleitet den Prozess intensiv.

Foto: Buschardt Dominik

Für das Schuljahr 2022/23 wird HoLa (Horizontaler Laufbahnwechsel) für die Gruppen 1 bis 3 neu aufgelegt:

  • Gruppe 1: Lehrkräfte an Realschulen
  • Gruppe 2: Lehrkräfte an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
  • Gruppe 3: Lehrkräfte an Gemeinschaftsschule oder (über ein Sonderkontingent) Lehrkräfte an Haupt-/ Werkrealschulen, die an eine Realschule oder Gemeinschaftsschule wechseln werden.

Die Gruppe 4 (Lehrkräfte, die derzeit an einer Hauptschule/Werkrealschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule arbeiten und an ein SBBZ wechseln wollen) bietet das Kultusministerium im kommenden Schuljahr nicht an. Das Konzept für diese Gruppe wird derzeit vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) grundlegend überarbeitet. Es soll in den kommenden Jahren wieder eine Qualifizierung angeboten werden.

Die Lehrgänge der Gruppen 1 bis 3 beginnen im Herbst 2022 und sind normalerweise im Herbst 2023 abgeschlossen. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das Regierungspräsidium (RP) im Januar 2024, danach beginnt eine beamtenrechtlich vorgeschriebene persönliche Wartezeit von sechs Monaten. Wenn im Landtag genug Stellen vorhanden sind, werden die Kolleg*innen zum 1. August in ihrem neuen Amt ernannt und dann auch nach A 13 besoldet. Nach intensiven Protesten der Betroffenen und der GEW im Jahr 2019 hat die Landesregierung zugesichert, dass ausreichend Stellen zur Verfügung stehen werden.

Andere Termine gelten für die Lehrkräfte im Sonderkontingent der Gruppe 3. Bei ihnen dauert die Qualifizierung einschließlich der Einführung in das neue Lehramt an einer Realschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule zwei Jahre. Ihnen bestätigt das RP voraussichtlich im Herbst 2024 den Abschluss der Maßnahme. Nach der Warte­zeit werden sie voraussichtlich im Frühjahr 2025 ernannt und erhalten dann die höheren Bezüge.

Wie die Bewerbungen ablaufen

Für alle Gruppen werden in getrennten Bewerbungsverfahren seit Februar Lehrkräfte gesucht. Alle Informationen sind auf Lehrer Online in Baden-Württemberg unter Fortbildung und Aufstieg zu finden. Die Schulleitungen haben den Schulämtern bereits Lehrkräfte gemeldet, die für die Gruppe 1 und 2 und die Gruppe 3 (außer Sonderkontingent) ab September 2022 in Frage kommen. Die Regierungspräsidien teilen diesen Lehrkräften mit, dass sie sich bis 14. April über Lehrer Online in Baden-Württemberg bewerben können. Lehrkräfte, die kein Informationsschreiben erhalten, können sich selbst bewerben. Lehrkräfte, die sich für HoLa über das Sonderkontingent der Gruppe 3 interessieren, können sich ebenfalls selbst bewerben. Auf Lehrer Online in Baden-Württemberg gibt es dafür ein Formular. Das RP prüft dann, ob die Lehrkraft an dem Lehrgang teilnehmen kann. Es können sich auch Lehrkräfte an Privatschulen bewerben. Die Plätze für diese Lehrkräfte werden zusätzlich zur Verfügung gestellt und von den Schulen in freier Trägerschaft finanziert.

Beratung bei der GEW

Im letzten Jahr wurden viele Plätze nicht besetzt, vor allem in der Gruppe 3. Entweder sind die Bedingungen des Lehrgangs für viele Lehrkräfte nicht attraktiv oder das Bewerbungsverfahren hat nicht richtig funktioniert.

In den vergangenen Jahren konnten alle Bewerber*innen zugelassen werden. Es gibt eine Absichtserklärung des Kultusministeriums, dass das Programm auch in den Folgejahren angeboten wird. Interessierte Lehrkräfte sollten sich rechtzeitig informieren und bewerben. GEW-Mitglieder können sich jederzeit bei den GEW-Geschäftsstellen der Bezirke und den GEW-Mitgliedern im Bezirkspersonalrat beraten lassen.

Es gibt trotz der hartnäckigen Arbeit der GEW und der Aktionen der Lehrkräfte immer noch keine Aufstiegs-Perspektive für die Lehrkräfte, die dauerhaft an einer Haupt-/Werkrealschule bleiben. Dies ist zutiefst ungerecht und eine willkürliche Entscheidung der Landesregierung, was die GEW weiterhin nicht akzeptiert. Die Landesregierung fordert die Lehrkräfte auf, Leistung zu erbringen. Dann muss sie sie auch leistungsgerecht bezahlen. Dies gilt natürlich auch für die Grundschullehrkräfte, die auch immer noch keine Perspektive für einen Aufstieg haben. Die GEW fordert die Landesregierung auf, mit den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gleichzuziehen. Dort werden die Lehrkräfte an Grundschulen jetzt oder künftig nach E 13/A 13 bezahlt. In einem reichen Bundesland wie Baden-Württemberg muss das auch möglich sein.

Kontakt
Michael Hirn
Stellvertretender Landesvorsitzender und verantwortlicher Redakteur der b&w