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Der Rechtsschutz der GEW

Sowohl eine Anzeige, eine Beschwerde, Fragen zur Dienstlichen Beurteilung als auch zu Bewerbungen können dazu führen, dass Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder eine rechtliche Beratung oder sogar Rechtsschutz benötigen.

Der Rechtsschutz der GEW

Sowohl eine Anzeige, eine Beschwerde, Fragen zur Dienstlichen Beurteilung als auch zu Bewerbungen können dazu führen, dass Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder eine rechtliche Beratung oder sogar Rechtsschutz benötigen.

Das gilt ebenso bei Problemen mit der Beihilfestelle oder einer sozialrechtlichen Fragestellung, wie bspw. der Anerkennung als Schwerbehinderte*r oder eines höheren Grades der Behinderung.

Wer erhält Rechtsberatung und Rechtsschutz?

Die GEW als Gewerkschaft darf nur Mitglieder in rechtlichen Fragen beraten und vertreten, die direkt aus der beruflichen Tätigkeit im Satzungsbereich resultieren. Dabei ist unabdingbar, dass die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der rechtlichen Ursache für die Auseinandersetzung bestand und der satzungsgemäße Beitrag bezahlt wurde. Es reicht also nicht ein Beitrittsformular auszufüllen und dann davon auszugehen, die GEW würde sich dann schon um die Angelegenheit kümmern, zumal die Mitgliedschaft erst mit dem Ersten des Folgemonats beginnt. Wir empfehlen daher dringend jede berufliche Veränderung unmittelbar an datenpflege(at)gew-bw(dot)de zu melden, bspw. Änderungen im Beschäftigungsumfang wie auch Beförderungen oder ein Wechsel der Dienststelle. Das gilt auch für Änderungen der Anschrift und der Kontaktdaten.

Was wird durch den Rechtsschutz abgedeckt?

Eine Vertretung in privatrechtlichen Fragen, wie der privaten Krankenversicherung, sind im Gegensatz zur Beratung im Umgang mit Beihilfe damit ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind somit auch familienrechtliche Fragestellungen (bspw. Versorgungsausgleich), die in der jüngeren Vergangenheit gelegentlich beim GEW Rechtsschutz anlandeten.

Was tun, wenn ich den GEW-Rechtschutz brauche?

  • Sammeln Sie Unterlagen, die Sie zu der strittigen Sache haben, z. B. das auslösende Schreiben Ihrer Behörde, den Brief eines aufgebrachten Schülervaters, Ihre Eingruppierungsunterlagen o. a.
  • Notieren Sie den Inhalt wichtiger Gespräche oder Telefonate, in denen Sie etwas rechtlich für Sie Beunruhigendes erfahren haben (Gedächtnisprotokoll)
  • Kopieren Sie die Schriftstücke, bewahren Sie die Originale sorgfältig auf und verschicken Sie nur Kopien.
  • Achten Sie besonders auf einzuhaltende Fristen.
  • Melden Sie sich frühzeitig und vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Ihrer Rechtsschutzstelle.
  • Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor

Ein Kontaktformular finden Sie auf www.gew-bw.de/rechtsschutz, wo Sie auch genauere Hinweise zur Vorgehensweise finden. Sie können sich auch direkt an die zuständige Bezirksrechtsschutzstelle wenden.

Wichtig: Benötigen Sie eine Rechtsvertretung, so wird Ihnen diese nach Prüfung der Sachlage durch die GEW benannt. Wenn Sie selbst vorab eine Kanzlei beauftragen, können die Kosten nicht übernommen werden.

Was ist noch wissenswert?

Insbesondere Schulleiter*innen sind oft mit Rechtsfragen befasst, die ihre Dienstausübung und nicht ihre persönlichen Rechte betreffen wie bspw. Versetzungsentscheidungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, schriftliche Missbilligungen, Schüleraufnahme, Beschaffungen für die Schule etc.. Da die Schule nach § 23 Schulgesetz nicht rechtsfähig ist, kann in diesen Fragen weder der GEW Rechtsschutz noch ein Anwalt abschließend rechtlich beraten oder gar vertreten. Der GEW Rechtsschutz kann bei derartigen Fragen nur Empfehlungen geben. Zuständig ist die Rechtsbehörde, das jeweilige Regierungspräsidium.

Frank Orthen (Bezirksrechtsschutzstelle der GEW Nordbaden)
Ruth Zacher (Landesrechtsschutzstelle der GEW Baden-Württemberg)