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Stellenwirksame Änderungen (Stewi)

Der Termin zum Einreichen der Anträge naht

Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen können unbefristete Lehrkräfte personelle Änderungswünsche wie Teilzeit, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit, Sabbatjahr oder Versetzung geltend machen. Eine Übersicht.

Bild: Death to the Stock Photos

Wichtig: Anträge auf stellenwirksame Änderungen können ausschließlich auf Lehrkräfte Online Baden-Württemberg gestellt werden.

Bei Dienstbefreiungen unter Wegfall oder Reduzierung der Dienstabzüge wie Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit, Urlaub von längerer Dauer ohne Dienstbezüge oder aus sonstigen Gründen, Elternzeit und Pflegezeiten sind die Voraussetzungen unterschiedlich geregelt.

Deputatsumfang bei Teilzeit: Ohne familiäre Gründe (voraussetzungslos)

Zwischen einem halben Deputat und einer Stunde unter dem vollen Deputat jede Stundenzahl (auch halbe Stunden) möglich, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Keine Untergrenze für Tarifbeschäftigte. Bei Ablehnung ist der Personalrat in der Mitbestimmung.

Familiäre Gründe (Kind, Pflege mit Nachweis)

Zwischen einem viertel Deputat und eine Stunde unter dem vollen Deputat jede Stundenzahl (auch halbe Stunden) möglich. Kann auch während des laufenden Schuljahres beantragt werden, wenn die Betreuungssituation (Kind oder Pflegefall) erst dann eintritt beziehungsweise sich während des Jahres verändert.

Sabbatjahr (offiziell Freistellungsjahr)

Kann nur in Anspruch genommen werden, wenn wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und durch die oberste Dienstbehörde zugelassen wurde. Bei Ablehnung ist der Personalrat in Mitbestimmung.

Modelle von 2/3 (drei Schuljahre, davon zwei Jahre Beschäftigung und ein Jahr anschließende Freistellung in allen drei Jahren 66,67 Prozent vom Gehalt) bis 7/8 (acht Schuljahre, davon sieben Jahre Beschäftigung und ein Jahr anschließende Freistellung in allen acht Jahren 87,5 Prozent vom Gehalt). Alle Modelle sind sowohl mit Vollzeit- auch mit Teilzeitdeputat möglich (siehe Tabelle).

Altersermäßigung

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Ermäßigung anteilig in Form von halben oder ganzen Deputatsstunden. Alters- und Schwerbehindertenermäßigung werden addiert.

Verbleibende Bruchteile werden in das folgende Schuljahr übertragen, dabei wird auf vier Stellen nach dem Komma gerechnet. Im letzten Berufsjahr müssen noch verbliebene Bruchteile als einzelne Stunden gewährt werden.

Kann Tarifbeschäftigten der rechnerische Rest von unter 0,5 Stunden nicht als Einzelstunden gewährt werden, so haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

Im Beispiel unten bliebe im letzten Dienstjahr bei 38 Schulwochen noch ein Rest-Anspruch von 0,18 x 38 = 7 Einzelstunden (aufgerundet).

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