100 Jahre Volkshochschule (VHS) Stuttgart – das kann sich sehen lassen. Keinen schönen Anblick bieten allerdings die Arbeitsbedingungen einer Gruppe von Dozent/innen, deren Haupt-Auftraggeber die VHS Stuttgart ist. Sie erwarten bezahlten Urlaub für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen gemäß Bundesurlaubsgesetz.
An der VHS Stuttgart haben Deutschlehrkräfte im November 2017 Anträge auf bezahlten Erholungsurlaub gestellt. Dieses Recht steht Freiberufler/innen zu, wenn sie als „wirtschaftlich abhängig“ von einem Haupt-Auftraggeber gelten. Die Volkshochschule hat die Anträge bis heute nicht abschließende bearbeitet.
Die VHS beschreibt die Dozent/innen als das Aushängeschild der Volkshochschulen. Die Anerkennung dieser guten und wichtigen Arbeit jedoch beginnt mit einer gerechten Bezahlung, die Gewährung von Urlaubsansprüchen gehört dazu und ist nur ein Anfang. Sozialleistungen, die für Angestellte selbstverständlich sind, erhalten Dozent/innen nicht.
Die GEW und die Dozent/inneninitiative der VHS Stuttgart haben Ende Februar Besucher/innen während der VHS-Schnupperwoche zum 100-jährigen Jubiläum über den Unwillen der Volkshochschule informiert, das Urlaubsentgelt zu gewähren. Die Dozent/innen machten sich für eine ordentliche, zeitnahe und diskriminierungsfreie Prüfung des Rechtsanspruchs stark. Dass dies möglich ist, sieht man an der VHS Heidelberg. Dort wird das Urlaubsentgelt gezahlt.