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Die GEW ruft nicht zum Rechtsbruch auf!

Das Innenministerium Baden-Württemberg wirft der GEW vor, sie würde sich mit der Handlungsanleitung bei drohender Abschiebung erkennbar außerhalb der Rechtsordnung stellen. Dem widerspricht Vorsitzende Doro Moritz.

In einem Brief des Ministeriums an die GEW heißt es: "Sie reden dem Rechtsbruch das Wort". Das Innenministerium bezieht sich dabei auf die Pressekonferenz der GEW und des Flüchtlingsrats vom 21. Juli 2017 und auf einen Leitfaden der GEW, der Handlungshinweise für Schulen gibt, die mit einer drohenden Abschiebung von Schüler/innen konfrontiert werden.

In einem Beitrag der Stuttgarter Nachrichten vom 04.08.2017 wurde auf den Brief des Innenministeriums Bezug genommen und die Sichtweise des Innenministeriums ausführlich dargestellt. GEW-Vorsitzende Doro Moritz weist die Vorwürfe des Innenministeriums in aller Deutlichkeit zurück:

Das Innenministerium benennt keinen einzigen Satz aus dem Leitfaden zu Handlungsmöglichkeiten bei drohender Abschiebung, mit dem dieser Vorwurf belegt wird. Das GEW-Papier ruft nicht zum Rechtsbruch auf. Der Leitfaden ist als Reaktion auf die Fragen verunsicherter Lehrkräfte entstanden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin von der Polizei aus dem Klassenzimmer geholt wird, ist das nicht nur für den Betroffenen dramatisch. Einen solchen Vorgang gab es im vergangenen Jahr in Reutlingen.

Es mag ja sein, dass sich Staatssekretär Jäger über die rechtliche Aufklärung der Lehrkräfte ärgert. Das darf aber nicht dazu führen, dass er der GEW ohne konkreten Beleg öffentlich unterstellt, sie  würde „dem Rechtsbruch das Wort reden“.

Es liegt der GEW fern, Mitglieder zum Rechtsbruch aufzufordern.