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Vorsorgemappe der GEW

Digitalen Nachlass sichern und verwalten

In der soeben erschienenen Neuauflage der Vorsorgemappe der GEW wird ein neuer Beitrag zum sogenannten „digitalen Nachlass“ veröffentlicht. Weil wir die Information wichtig finden, drucken wir ihn auch in der b&w ab.

Auf dem (hoffentlich durch ein Passwort gesicherten!) Handy/Smartphone oder Tablet sowie dem privaten PC befinden sich Dateien, Fotos, Dokumente, zu denen man Vertrauenspersonen Zugriff gewähren möchte oder die im Ernstfall, also wenn man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst handeln kann, von Dritten verwaltet werden müssen.

Wer in den sozialen Medien unterwegs ist und beispielsweise bei Google oder Facebook, Instagram, bei Netflix oder anderen Streaming-Diensten ein Konto eingerichtet hat, sollte in einem Verzeichnis die Benutzernamen (Alias), Passwörter/PINs oder ­Registriernummern aufschreiben. Dies gilt ebenso für die Zugangsdaten zu Internet-Firmen (Amazon, Deutsche Bahn, Mail-Provider oder Telefon- und Internet-Anbieter) sowie für das private Bankkonto. Ferner sollte man die Mobilfunknummer, unter der man beim Provider/Anbieter registriert ist, sowie eventuelle Sicherheitsfragen notieren. Dieses Verzeichnis sollten die Nutzer*innen regelmäßig aktualisieren und dabei nicht vergessen, die Daten zu löschen, wenn sie sich bei einem Account abgemeldet haben.

Da mit Passwörtern und Zugangs-Codes sehr erhebliche finanzielle Folgen verbunden sein können, sollten diese Angaben nicht irgendwo und für Dritte zugänglich in Papierform notiert werden, sondern sie sollten vor unbefugtem Zugriff geschützt sein und bleiben. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass diese Angaben/Daten auf einem USB-Stick gespeichert und im privaten Tresor oder auf andere Weise so verwahrt werden, dass ein unbefugter Zugriff verhindert wird. Es sollte dann nur – beispielsweise dort, wo man auch das Testament und die Patientenverfügung verwahrt – notiert werden, wo sich dieses Speichermedium befindet und wer eine Zugangsberechtigung/Vollmacht dazu besitzt. Der Datenträger (USB-Stick) sollte mit einem Masterpasswort verschlüsselt sein, das bei einer Vertrauensperson oder einem Notar hinterlegt ist. Das Programm KeePass bietet unabhängig von einem Serveranbieter viele zusätzliche Sicherheitsoptionen und ist deshalb gut für diesen Zweck geeignet.

Das ist auch im Todesfall wichtig, denn nur mit den persönlichen Zugangs-Informationen des Konto-Inhabers beziehungsweise der Konto-Inhaberin können eine Web-Adresse oder ein Internet-Konto gelöscht werden. Der „digitale Nachlass“ schließt alle elektronisch verfügbaren Daten, Vertragsbeziehungen und Vermögen mit ein, die Verstorbene hinterlassen, beispielsweise finanzielle Werte wie ein PayPal-Guthaben oder ideelle Werte wie ein Facebook-Profil. Sind diese Daten den Erbenden nicht bekannt, können sie sich auch nicht um deren Abwicklung kümmern. Ungeahnte Verträge bleiben häufig im Dunkeln, bis plötzlich Mahnungen eintreffen.

In einer gesonderten Vollmacht sollten die Nutzer*innen deshalb Vorsorge treffen, z. B. so:

Ich (Vorname, Name, Geburtsdatum und –ort) erteile hiermit Herrn/Frau XY (genaue Personenangaben) Vollmacht, meinen digitalen Nachlass so zu regeln, wie ich es in der an folgender Stelle hinterlegten Liste meiner Accounts festgelegt habe: (Angabe des Verwahrungsorts, z. B. USB-Stick). Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus.
Datum und eigenhändige Unterschrift

Andernfalls bleibt man auch nach dem Ableben im Netz gegenwärtig und es sind Tür und Tor für eine missbräuchliche Nutzung geöffnet.

Auf einer Homepage der Bundesregierung (1) www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitaler-nachlass-1594932 finden sich zahlreiche weitere Informationen zu diesem Thema.

(1) Beim Redaktionsschluss der neuen Vorsorgemappe (Februar 2020) enthielt diese amtliche Mitteilung der Bundesregierung noch die Information, dass diese Vollmacht handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein müsse. Das haben wir in der Mappe auch so dokumentiert, zugleich aber nachgefragt, ob das wirklich so sein muss. Vom zuständigen Bundesjustizministerium erhielten wir die Auskunft: „Grundsätzlich gibt es für Vorsorgevollmachten keine Formvorschriften. Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist jedoch zumindest eine schriftliche Abfassung empfehlenswert. Dabei muss die Vollmacht zur Vorsorge nicht handschriftlich verfasst sein (in diesem Fall wäre allerdings die Gefahr der Fälschung geringer; außerdem lässt sich späteren Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtausstellers eher begegnen, wenn der Text vollständig eigenhändig geschrieben worden ist). Sie können eine Vollmacht auch am Computer oder sonst mittels Textverarbeitung schreiben oder aber von einer anderen Person schreiben lassen. Schließlich können Sie sich auch eines geeigneten Vordruckmusters bedienen. Die eigenhändige Namensunterschrift darf nicht fehlen. Es sollten auch immer Ort und Datum angegeben werden.“ Das Ministerium hat inzwischen (Stand: März 2020) ihren Fehler berichtigt.

Neunte Auflage der „Vorsorgemappe“ erschienen

Was Lehrkräfte ab 55 Jahren wissen sollten

Die Vorsorgemappe der GEW ist speziell auf die Verhältnisse von aktiven und zur Ruhe gesetzten Lehrkräften im Dienst des Landes Baden-Württemberg abgestimmt: Michael Rux und Inge Goerlich (Autor*innen des GEW-Jahrbuchs) haben in dem Werk viele Ratschläge und Hinweise zusammengetragen, die von kommerziellen oder amtlichen Herstellern der üblichen Vorsorgebroschüren nicht geliefert werden können. Diese sind auf die Allgemeinheit zugeschnitten und können die speziellen Bedürfnisse der beamteten und angestellten (tarifbeschäftigten) Beschäftigten sowie Ruheständler*innen des öffentlichen Dienstes kaum berücksichtigen.
Die im März 2020 veröffentlichte Neuauflage war erforderlich, weil die letzte (achte) Auflage von 2016 an vielen Stellen veraltet ist. Von der Patientenverfügung über die Mindestversorgung der Ruhestandsbeamt*innen und die Beihilfe bis hin zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement wurden zahlreiche Änderungen aufgenommen. Neu ist der „digitale Nachlass“, und auch viele zusätzliche Informationen über die Verrentung und den Berufsausstieg der Tarifbeschäftigten sind dazugekommen.

55pus – Ruhestand und Vorsorge

Die Publikation richtet sich an zwei Zielgruppen: Sie enthält umfassende Informationen über die verschiedenen Wege in den Ruhestand. Von der Zurruhesetzung bei Erreichen der regulären Altersgrenze über den Antragsruhestand und die Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit bis hin zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Vorruhestands (Sabbatjahr, Urlaub ohne Bezüge) ist alles dabei. Wer ein oder mehrere Freistellungsjahre sowie einen Urlaub ohne Bezüge mit dem Antragsruhestand koppeln will, braucht eine Vorlauf- und Planungszeit von zehn Jahren (und wer zu spät mit der Planung beginnt, den bestraft das Beamtenrecht). Wie das geht, wird in einem Katalog von FAQs (Frequently Asked Questions) sowohl für Lehrkräfte im Beamten- als auch im Arbeitnehmerverhältnis beantwortet. Ferner wird über die finanziellen Folgen der Zurruhesetzung sowie über die Möglichkeiten einer Entlastung in den letzten Dienstjahren informiert.

Außerdem enthält die Mappe alles Wichtige für die Ordnung der persönlichen Verhältnisse und zur Vorbereitung auf jene Phasen des Lebens, in denen der Mensch nicht mehr selbst handeln und entscheiden kann, von der Patientenverfügung über Vollmachten bis hin zur Beihilfe bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Der Ernstfall tritt beileibe nicht nur oder erst im Alter auf, sondern ein Sport- oder ein Verkehrsunfall oder gar eine lebensbedrohende Krankheit kann uns alle auch in jüngeren Jahren treffen.

 

55plus Vorsorgemappe  
zur Planung der letzten Dienstjahre und für die Zeit des Ruhestands, 
9. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2020,
ISBN: 978-3-944970-25-7. Herausgegeben von der GEW Baden-Württemberg,
Autoren: Michael Rux und Inge Goerlich
© Süddeutscher Pädagogischer Verlag GmbH, Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 21030-70, Fax: -799, info@spv-s.de, www.spv-s.de
GEW-Mitglieder: 12 Euro
Buchhandelspreis: 20 Euro