Honorarlehrkräfte für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch Als Zweitsprache (DaF/DaZ)
Dozent*innen der VHS Stuttgart erhalten bezahlten Urlaub
Im November 2017 hatten DaF/DaZ-Lehrkräfte an der Volkshochschule Stuttgart Anträge auf bezahlten Urlaub gestellt. Als diese abgelehnt wurden, klagten sie. Die Klage war erfolgreich und wirkt nach: Nun gibt es eine Urlaubs-Regelung.
An der Volkshochschule (VHS) Stuttgart hatten DaF/DaZ-Lehrkräfte bereits im November 2017 mit Unterstützung der GEW Anträge auf bezahlten Urlaub gestellt. Als diese abgelehnt wurden, klagten sie und die GEW unterstützte sie bei ihren Gerichtsverfahren. Die Klage war erfolgreich und wirkt nach: Nun gibt es an der VHS Stuttgart eine Urlaubs-Regelung.
Kenntnisse der deutschen Sprache sind für Migrant*innen die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Entwicklung und selbstbestimmte Alltagsbewältigung. Medien und Politiker*innen bezeichnen Sprachkenntnisse daher immer wieder als „Schlüssel zur Integration“. Wenig gesprochen wird dagegen über die Arbeitsbedingungen, unter denen die Deutschkurse für Migrant*innen erteilt werden: Zum größten Teil auf Honorarbasis, ohne Planungssicherheit, ohne Kündigungsschutz und mit einem Honorar vergütet, das das unternehmerische Risiko der selbstständigen Lehrkräfte und die hohen Sozialversicherungsbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.
Klage gewonnen
Freiberufliche Volkshochschuldozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) hatten 2023 mit Unterstützung der GEW Baden-Württemberg ihre Klagen auf bezahlten Urlaub vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen. Das Gericht urteilte, dass zwei Dozent*innen an der Volkshochschule Stuttgart das Recht auf bezahlten Urlaub haben. „Ich gehe davon aus, dass die richterliche Bestätigung des Anspruchs die nötige Signalwirkung auf die Träger in Baden-Württemberg ausübt, jetzt zeitnah ihren anspruchsberechtigten Kolleg*innen auf Antrag Urlaub zu gewähren“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW im Anschluss an das Urteil.
Für Honorarlehrkräfte will die GEW erreichen:
- Schaffung von Festanstellungen mit einer Einstufung in E11 TVöD
- Bei Honorartätigkeit deutliche Erhöhung der Honorare auf mindestens 71,70 Euro pro Unterrichtseinheit
- Langfristig begründen die Qualitätsanforderungen für Lehrkräfte in Sprach-/Integrations- und DeuFöV-Kursen eine weiterqualifizierende Ausbildung, die auf einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss beruht und eine Eingruppierung nach E13 TVöD ermöglicht
- Für die nach bisherigen Kriterien zugelassenen Lehrkräfte ist eine Nachqualifizierung einzurichten, bereits erworbene Qualifikationen sowie Berufserfahrungen sind dabei anzuerkennen
Auch aus Trägersicht ist es für den Betriebsfrieden und die Kostenplanung nicht zuträglich, wenn sich arbeitsgerichtliche Verfahren häufen. Zu diesem Schluss kam wohl auch der Aufsichtsrat der VHS Stuttgart und entwickelte ein Modell, mit dem an der VHS Stuttgart bezahlter Urlaub gewährt werden kann.
Das Modell sieht vor, dass bezahlter Urlaub in unterrichtsfreien Zeiten allen Dozent*innen gewährt wird, die im vorangegangenen Kalenderjahr 902 Unterrichtseinheiten an der VHS Stuttgart unterrichtet haben. Dies entspricht bei 44 Unterrichtswochen einem Schnitt von mindestens 20,5 Unterrichtseinheiten pro Woche. Da das Stuttgarter Modell rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 startet, ist 2024 das erste maßgebliche Kalenderjahr und die Auszahlung von Urlaubshonoraren erfolgt laut VHS erstmals Ende Januar 2025. Die Prüfungen der Unterrichtseinheiten und der ausbezahlten Honorare des jeweiligen Vorjahres werden automatisch von der VHS im Januar des Folgejahres vorgenommen.
Ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen
Die GEW begrüßt, dass die VHS zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein freiwilliges Modell einführt, das eine auf alle anwendbare Regelung enthält. Das ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Honorarlehrkräften. Inhaltlich hat die GEW einige Vorschläge, das Modell nach Erprobung weiterzuentwickeln, und setzt sich für weitere Verbesserungen der Einkommen ein, beispielsweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Zuzahlung des Auftraggebers zu den Sozialversicherungsbeiträgen. So ist es bereits in anderen Bundesländern durch Rahmenvereinbarungen mit Volkshochschulen geregelt.
Die GEW ist gespannt auf die Signalwirkung des „Stuttgarter Modells“ und optimistisch, dass sich Träger in Baden-Württemberg infolge dieser guten und Erfolg versprechenden Neuigkeit zeitnah dem Stuttgarter Modell anschließen. Die VHS Stuttgart hat bereits Gesprächsbereitschaft gegenüber der GEW signalisiert.