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Drei Fragen an ... Alfred König, Landesrechtsschutzstelle GEW BW

Alfred König, der Leiter der Landesrechtsschutzstelle der GEW BW, beantwortet der „Schulleitung“ drei Fragen zum Thema "Konzept zur Stärkung der Schulleitungen"

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Konzept zur Stärkung der Schulleitungen – ein Tropfen auf den heißen Stein

Das Kultusministerium (KM) hatte 2018 unter der damaligen Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann das Konzept zur Stärkung der Schulleitungen vorgestellt und im Kabinett beschlossen. Die Umsetzung  sollte in Stufen erfolgen. In der ersten Stufe haben viele Schulen, insbesondere im GHWRGS – Bereich, zusätzliche Funktionsstellen erhalten (erste und zweite Konrektorate und Fachleitungsstellen). Im  zweiten Schritt ging es um die Erhöhung der Leitungszeit, der Anrechnungen (Stundenpool), Verwaltungsassistenz und Ausstattung mit Sekretariatskapazität. Nun war eine Änderung der Lehrkräftearbeitszeitverordnung in der Anhörung. Worauf können Schulleitungen hoffen?


Entspricht die Umsetzung jetzt dem Konzept aus 2018?
Im Konzept war die Erhöhung des Berechnungsfaktors der Leitungszeit bis zur 20. Klasse von 1,2 auf 1,4 Unterrichtsstunden pro Klasse vorgesehen. – Ab der 21. Klasse war im Konzept keine Veränderung vorgesehen. Nach der Anhörungsfassung soll der Berechnungsfaktor bis zur 20. Klasse von 1,2 auf 1,25 und dann ab der 21. bis zur 40. Klasse von 1,0 auf 1,15 angehoben werden, angeblich zur höheren Entlastung der mittelgroßen und großen Schulen. Es zeigt sich deutlich, dass dies für Schulen mit bis zu 36 Klassen nicht gilt und darüber die Entlastung identisch, aber nicht höher ist! – Diese Argumentation trägt nicht. Der Blick in den Haushaltsplanentwurf zeigt allerdings, dass für diese Umsetzung 160 Stellen statt der geplanten 356 Stellen reichen! 

Ist das Konzept damit vollumfänglich umgesetzt?
Die Erhöhung des allgemeinen Entlastungskontingents (Stundenpool - Rücknahme der Kürzung ab 01.08.2014 um durchschnittlich 14%) ist nicht vorgesehen. – Lehrkräfte haben demnach, nicht nur Corona-  bedingt, zusätzliche Aufgaben und auch noch keine Entlastung bekommen. Die Ausweitung der Verwaltungsassistenz für große Schulen (ab 1.000 Schüler*innen) ist nicht enthalten. – Davon hört man nichts mehr aus dem KM. Auch von der Erhöhung der Sekretariats- und Hausmeisterkapazität ist nicht mehr die Rede. – Das und die EDV-Betreuung (Administration) wird nun wohl allenfalls langwierig zwischen
Land und Kommunen verhandelt werden.

Reicht die Entlastung?
Die Entlastung der Schulleitungen ist eher ein Tropfen auf den heißen Stein und aus der Sicht der GEW sehr enttäuschend. – Sie bleibt hinter den 2018 angekündigten Entlastungen deutlich zurück! Lehrkräfte  werden nicht entlastet. Die GEW hatte bereits im ersten Jahr der Pandemie gefordert, die Entlastung der Schulleitungen vorzuziehen. Dafür war im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen kein Geld da. Im Ergebnis sind viele Schulleitungen gesundheitlich angeschlagen. Die GEW fordert mindestens die volle Umsetzung der 2018 angekündigten Entlastung. Nach dem KM handelt es sich bei der Schulleitungstätigkeit „um eine äußerst verantwortungsvolle, einflussreiche, interessante und mit Gestaltungsspielraum und -auftrag ausgestattete Tätigkeit.“ Nur braucht es dafür auch die adäquate Leitungszeit. – Dafür wird sich die GEW weiter intensiv einsetzen, aber auch Schulleitungen sollten im Eigeninteresse unterscheiden zwischen „ist zu erledigen“ und „kann ich derzeit nicht erledigen“, um die Belastung offensichtlich zu machen.