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Drei Fragen an ... Frank Mentrup

Frank Mentrup, Oberbürgermeister in Karlsruhe und früherer Staatsekretär im Kultusministerium, blickt mit unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen im Bildungsbereich.

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Sehr geehrter Herr Mentrup, von 2011 bis 2013 waren Sie Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. Was würden Sie sagen, ist Ihnen damals gut gelungen?

Im Kultusministerium war ich seinerzeit für die Bereiche Frühkindliche Bildung und für die Schulen in Freier Trägerschaft verantwortlich. In der Frühkindlichen Bildung konnte ich das Modell der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) für Erzieherinnen und Erzieher aus dem Schulversuchsantrag einer einzelnen konfessionellen Fachschule zum landesweiten Erfolgsmodell machen. Zudem konnten wir die Anrechnung der Leitungsstunden im Rahmen der Einführung des Orientierungsplans durchsetzen, sowie die Überführung des landesweiten Projekts „Singen-bewegen-sprechen“ in ein neues Grundkonzept der Förderung des Spracherwerbs (SPATZ). Im Schulbereich begleitete ich intensiv die Entwicklung und Etablierung der Gemeinschaftsschule als neue integrative Schulform und bereitete die Aufnahme der Ganztagsschule als Regelangebot im Schulgesetz vor. Auf alle diese Punkte bin ich nach wie vor sehr stolz, insbesondere in Anbetracht der kurzen Zeit, die überhaupt nur als Staatssekretär tätig sein konnte.

In der Zwischenzeit hat sich in den Schulen einiges zum besseren gewendet, anderes nicht, so ist z.B. der Lehrer*innenmangel mittlerweile dramatisch. Was unternehmen Sie in Ihrer Kommune, a) um die Schulen digital zu unterstützen und b) den Mangel an den Schulen abzufedern z.B. durch Unterstützung in der Verwaltung?

Die Stadt Karlsruhe garantiert als Schulträgerin einen reibungslosen Betrieb. So benötigt digitaler Unterricht die performante Internetverbindung. Wir werden 2024 alle 88 Schulen ans Glasfasernetz angeschlossen haben – angefangen von der kleinen Grundschule bis zur Berufsschule. Aktuell sind es knapp 90 Prozent. Für die insgesamt rund 2.500 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte bauen wir die Netzinfrastruktur aus und stellen WLAN-Verbindungen für mobile Endgeräte zur Verfügung. Die Unterrichtsräume statten wir mit digitalen Präsentationsgeräten aus und die Schülerinnen und Schüler erhalten ausreichend Endgeräte (PCs, Notebooks und Tablets) für einen zeitgemäßen Unterricht.

Unsere administrativen Stellschrauben zur Unterstützung der Lehrkräfte sind hier beschränkt. Die neben der pädagogischen Arbeit der Lehrkräfte anfallenden Tätigkeiten, die über die Verwaltung abgefangen werden könnten, sind gering und in Summe nicht ausreichend, um dem Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken. Und auch die Stadt Karlsruhe ist leider mit Personalknappheit konfrontiert. So stehen im Bereich der Sekretariatskräfte keine freien Kapazitäten zur Verfügung, um weitere Aufgabenbereiche zu übernehmen.

2026 soll der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung kommen. Wie bereitet sich die Stadt Karlsruhe darauf vor? Setzt sie auf Ganztagesschulen oder Hortbetreuung? Wie soll Personal gewonnen werden?

Die Hälfte der Grundschulen in der Stadt Karlsruhe sind bereits gesetzliche Ganztagsgrundschulen – im Gegensatz zu modularen Betreuungsangeboten in kommunaler Verantwortung. Unser besonderes Augenmerk wollen wir daher künftig noch mehr darauflegen, die Ganztagsgrundschulen von kommunaler Seite aus bei ihrer Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Dabei spielt qualifiziertes Personal eine wichtige Rolle. Wie dieses im System gehalten werden und neues hinzugewonnen werden kann, ist ein zentrales Arbeitspaket eines breit angelegten kommunalen Beteiligungsprozesses. Ziel dieses aktuellen Prozesses ist, unter Einbeziehung von Schulen, Betreuungskräften und Eltern ein neues Konzept für die künftige Ganztagsbetreuung zu erarbeiten.

Stichwort: Fachkräftemangel: Die große Herausforderung sehen wir bei der Gewinnung von Fachpersonal für die besonderen Bedarfe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren am Nachmittag sowie während der Ferien. Hierbei ist für die Kommunen essenziell, dass von Seiten des Landes Fragen zur finanziellen Förderung geklärt werden.