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Einstellung Lehrer/innen: Neues Verfahren

Für das Einstellungsverfahren im Sommer 2017 wird es einige Veränderungen bei der Einstellung für die Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren geben.

Das Kultusministerium reagiert damit auf die veränderte Lehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen und den Staatlichen Ausbildungsseminaren.

Zum Schuljahr 2017/18 erwartet das Kultusministerium wieder gute Einstellungschancen. In den Lehrämtern Grundschule und Sonderpädagogik werden sogar sehr gute Einstellungschancen erwartet. Um Bewerber/innen frühzeitig an das Land Baden-Württemberg zu binden, werden einige Bestimmungen der Einstellungsverfahren geändert. Auch das vorgezogene Ausschreibungsverfahren im Dezember ist ein Versuch, mehr Bewerber/innen im Land zu halten.

Zum Wintersemester 2011 wurde an den Pädagogischen Hochschulen die Lehramtsausbildung in die Bereiche Grundschule (GS), Haupt-, Werkrealschule (HWRS) und Realschule (RS) gegliedert. Das bisherige Verbundlehramt Grund- und Hauptschule (GHS) wurde aufgegeben. Seit 2015 gibt es ein Lehramt Primarstufe und ein Lehramt Sekundarstufe I. Die Ausbildungsseminare wurden deshalb neu strukturiert. Im Sommer 2017 schließen erstmals Lehramtsanwärter/innen den Vorbereitungsdienst in den neuen Lehrämtern ab.

Auch das Einstellungsverfahren muss nun angepasst werden. Bislang gab es ein Verfahren für Grund- und Hauptschullehrkräfte und eines für Realschullehrkräfte. Die Gemeinschaftsschulen wurden aus den beiden Kontingenten mitversorgt.

Bewerber/innen mit Ausbildungsabschluss ab Sommer 2017

Künftig wird es getrennte Einstellungsverfahren für die Grundschule und die Sekundarstufe 1 geben. Diejenigen, die ihre Ausbildung an den Seminaren 2017 mit den neuen Lehramtsabschlüssen abschließen, bewerben sich entsprechend ihrer Ausbildung. Absolvent/innen mit Lehramt Sekundarstufe 1 werden an Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschulen eingesetzt. Eine Auswahlmöglichkeit für eine bestimmte Schulart bei der Antragsstellung ist nicht möglich.

Bewerber/innen mit alten Ausbildungsgängen

In den nächsten Jahren werden sich noch zahlreiche Personen mit alten Lehramtsausbildungsgängen bewerben. Grund- und Hauptschullehrkräfte können sich in ihrem jeweiligen Schwerpunkt (Grundschule oder Haupt-/Werkrealschule) oder für beide Schwerpunkte bewerben. HS/WRS-Lehrkräften kann auch eine Stelle an der Gemeinschaftsschule angeboten werden. Das Auswahlverfahren Grundschule erfolgt vor der Auswahl der anderen Schularten. Wer hier eine Stelle erhält, wird in den anderen Verfahren nicht mehr berücksichtigt. Realschullehrkräfte können ein Einstellungsangebot für Realschulen oder Gemeinschaftsschulen erhalten. Eine Auswahlmöglichkeit für eine bestimmte Schulart bei der Antragsstellung ist nicht möglich.

Bonus/Malus und Jahrgangsausgleich wird ausgesetzt

Die bisherige Bonus/Malusregelung und der Jahrgangsausgleich werden nicht mehr angewandt. Die Gesamtqualifikation (Leistungsziffer) der Absolvent/innen 2017 wird somit aus der Summe der Note des ersten (mal 20) und der Note des zweiten Staatsexamens (mal 20) gebildet. Die Leistungsziffern der Absolvent/innen bis 2016 werden nicht nachträglich verändert. Bonus/Malus und Jahrgangsausgleich bleiben dort erhalten.

Die Anwärter/innen können sich bei mehreren Ausschreibungsverfahren direkt an den Schulen bewerben oder über das Listenauswahlverfahren im Juni ein Stellenangebot erhalten. Das Kultusministerium senkt die Zeit, die die jungen Lehrer/innen mindestens an der Schule bleiben müssen, auf drei Jahre. Diese kürzere Frist gilt auch für Kolleg/innen, die in den vergangenen Jahren eingestellt wurden.

Wenn Bewerber/innen ein Einstellungsangebot nicht annehmen, können sie dennoch am Nachrückverfahren teilnehmen. Manchmal stellen Bewerber/innen nach einem Vorstellungsgespräch an der Schule fest, dass sie nicht an dieser Schule arbeiten wollen. Dann sollten sie der Schule absagen. Hat ein/e Bewerber/in eine Stelle bereits schriftlich zugesagt, ist eine Teilnahme an den weiteren Einstellungsverfahren nicht mehr möglich.

Weitere Infos erhalten Bewerber/innen bei den zahlreichen Informationsveranstaltungen der GEW an den Ausbildungsseminaren zum Thema „Einstellung“. Bei diesen Veranstaltungen werden ergänzende Hinweise und zusätzliche Tipps zur Bewerbung gegeben, die in der Regel nicht durch die Beratung der Regierungspräsidien bzw. dem Kultusministerium abgedeckt werden. Alle Anwärter/innen können sich auch bei der GEW-Hotline am 23. und 27 Januar 2017 über das Einstellungsverfahren informieren.

GEW-Mitglieder können auch bei den Geschäftsstellen der GEW-Bezirke einen Ansprechpartner/in kontaktieren.

Kontakt
Johanna Schreiber
Referentin MitgliederEntwicklung
Telefon:  0711 21030-22