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Kammerprüfung wird umgestellt

Entlastung für Prüfungen in der Berufsschule ist überfällig

Die Berufsabschlussprüfung vieler Ausbildungsberufe wird umgestellt. Die GEW begrüßt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung anstelle der Zwischenprüfung. Doch sie darf die Lehrkräfte nicht zusätzlich belasten.

Die Berufsabschlussprüfung – Kammerprüfung – vieler Ausbildungsberufe wird umgestellt. Statt der bisherigen Zwischenprüfung soll nun bereits im zweiten Ausbildungsjahr ein Teil der Abschlussprüfung abgelegt werden.

Die Umstellung zur „gestreckten Abschlussprüfung“ betrifft rechtlich nur die Kammerprüfung. Sobald aber der erste Teil der Prüfung auch schriftliche Bestandteile enthält, wird die gestreckte Abschlussprüfung eine Pflichtaufgabe der Berufsschule, denn sie führt gemeinsam mit der Kammer die Prüfung durch. Dies betrifft insbesondere die kaufmännischen Ausbildungsberufe, zum Beispiel Büromanagement, Groß-/Außenhandelsmanagement, Systeminformatiker*innen. Diese Neuerung bedeutet eine weitere Arbeitsbelastung der Lehrkräfte, die freiwillig in Prüfungsausschüssen der Kammern mitarbeiten. Auch Lehrkräfte, die an den Schulen im Bereich der beruflichen Fächer, vor allem Berufsfachliche Kompetenz, unterrichten, müssen eine zusätzliche Prüfung stemmen. Schulen und Kollegien müssen zusätzliche Prüfungen erstellen, an den Schulen durchführen, beaufsichtigen und korrigieren. Bei dreijährigen Ausbildungsberufen findet der erste Teil zeitgleich mit dem zweiten Teil der Abschlussprüfung statt, ein zusätzlicher Arbeitsaufwand durch Prüfungen in einer ohnehin sehr arbeitsintensiven Zeit.

Wie auch der DGB begrüßt die GEW die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung anstelle der Zwischenprüfung. Auch wenn noch einige offene Fragen zu klären sind, zum Beispiel die Wiederholung des ersten Teils, überwiegen für Auszubildende und Betriebe die Vorteile: Die gemeinsame Abschlussprüfung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen betrieblicher Ausbildung und schulischer Bildung, daher unterstützt die GEW die Anpassung der Berufsschul- an die geänderte Kammerprüfung, sie ist sinnvoll.

Doch sie darf die Lehrkräfte nicht zusätzlich belasten. Dies gilt für die freiwillige Mitarbeit von Lehrkräften in den Prüfungsausschüssen der Kammern genauso wie für die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Berufsschulprüfung an den Schulen. Die GEW will nicht mehr hinnehmen, dass vom Land zusätzliche Aufgaben der Lehrkräfte ohne jegliche Entlastung eingefordert werden. Als erster Schritt muss sowohl die Arbeit in den Prüfungsausschüssen wie auch die vielfältigen Aufgaben für die Berufsschulprüfung auf das Deputat angerechnet werden. Gleichzeitig müssen die Lehrkräfte – auch in der Berufsschule – Anspruch auf Korrekturtage haben.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239