Hirnschaden nach Kollaps im Sportunterricht
Erste Hilfe ist für Sportlehrkräfte (Neben-)Amtspflicht
Sportlehrerinnen und -lehrer sind nicht mit spontan Nothelfenden vergleichbar. Sie trifft die Erste-Hilfe-Pflicht in verstärktem Maß. Daher kann bereits eine fahrlässige Amtspflichtverletzung einen Haftungsanspruch gegenüber dem Dienstherrn auslösen.