Die familienpolitische Komponente des WissZeitVG verlängert die insgesamt zulässige Befristungsdauer der Verträge des akademischen Mittelbaus (12-Jahres-Regel) um zwei Jahre pro Kind. Entsprechende Vertragsverlängerungen können sowohl in der Doktorand/innen- als auch in der Postdoktorand/innenphase in Anspruch genommen werden, jedoch nur einmal pro Kind. Sollte man Hochschulen, die sich an die familienpolitische Komponente des WissZeitVG nicht einhalten, das Zertifikat ´familienfreundlich´ aberkennen?
Familienfreundliche Hochschule - Wer verdient diese Auszeichnung (nicht)?
Viele Hochschulen in Baden-Württemberg sind als familienfreundlich zertifiziert. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es unabdinglich, die Möglichkeiten, die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Eltern in der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase bietet, vollständig auszuschöpfen. Das ist jedoch nicht der Fall!