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Abgesenkte Eingangsbesoldung

Finanzministerin Sitzmann will nachzahlen

Das Finanzministerium beabsichtigt, die abgesenkte Eingangsbesoldung den betroffenen Beamtinnen und Beamten rückwirkend nachzuzahlen. Die GEW empfiehlt trotzdem allen Betroffenen, Anträge auf Nachzahlung der gekürzten Besoldungsanteile zu stellen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hat im Dialog mit dem zuständigen Finanzministerium einen habhaften Erfolg erzielt. Dieses beabsichtigt, die abgesenkte Eingangsbesoldung den betroffenen Beamtinnen und Beamten rückwirkend bis 2015 nachzuzahlen – und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg empfiehlt trotzdem allen Betroffenen, Anträge auf Nachzahlung der gekürzten Besoldungsanteile zu stellen.

„Es ist gut, dass Grüne und CDU ihre Fehler korrigiert haben und seit Januar wieder volle Gehälter zahlen. Das Land muss sich als attraktiver Arbeitgeber zeigen und alle Betroffenen entschädigen. Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet eine schnelle Entschädigung für alle betroffenen Lehrerinnen und Lehrer. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war eine Ohrfeige für alle vier Parteien, die in der Vergangenheit in zwei Landesregierungen auf Kosten junger Lehrkräfte gespart haben. Beamte und vor allem junge Lehrkräfte sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Trotz der erfreulichen Ankündigung bleiben wir auf der sicheren Seite und haben unsere Mitglieder dazu aufgefordert, Anträge auf Nachzahlung der gekürzten Besoldungsanteile zu stellen“, so Doro Moritz, Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg.

Die GEW hatte unter anderem mit Aktionen unter dem Motto „aufGEW8! 8% zu wenig!“ für eine bessere Bezahlung demonstriert und im vergangenen Jahr ein Umdenken in der Politik erreicht.

In seiner am 28. November 2018 veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Absenkung der Eingangsbesoldung für seit 1. Januar 2013 neu eingestellte Beamtinnen und Beamte für verfassungswidrig erklärt.

Dienstanfänger/innen sowie Anwärter/innen und Referendar/innen setzen im Juli 2015 mit der Flashmob-Aktion „aufGEW8!“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein Zeichen gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung.
Dienstanfänger/innen sowie Anwärter/innen und Referendar/innen setzen im Juli 2015 mit der Flashmob-Aktion „aufGEW8!“ auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein Zeichen gegen die Absenkung der Eingangsbesoldung.

Gewerkschaften und ihre Mitglieder schaffen Gerechtigkeit

Der DGB Baden-Württemberg und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, darunter auch die GEW, haben die Absenkung von Anfang an scharf kritisiert. Seit im Jahr 2008 die damalige schwarz-gelbe Landesregierung erstmals die Eingangsbesoldung abgesenkt hatte, haben sich die Gewerkschaften gemeinsam rechtlich mit ihren Mitgliedern gegen die Absenkung zur Wehr gesetzt.

Auch nach dem Rückschlag, als die erste Absenkung im Jahre 2015 höchstrichterlich für rechtmäßig erklärt wurde, sind die Mitgliedsgewerkschaften weiter am Ball geblieben. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und stärkt die Rechte von Beamtinnen und Beamten.

Neben dem rechtlichen Weg haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften immer auch den politischen Weg im Blick gehabt und intensiv verfolgt. Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie auch in Gesprächen mit den verschiedenen politischen Akteuren konnte ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung das falsche Signal an die Beamtinnen und Beamten ist. Nur so konnte schließlich erreicht werden, dass die abgesenkte Eingangsbesoldung im Rahmen der letzten Besoldungsrunde endlich vollständig zurückgenommen wurde.

Der Pferdefuß dabei war allerdings, dass die Rücknahme der Absenkung zu einer verzögerten Übertragung der Tarifergebnisse geführt hat. Anders als die anderen Spitzenorganisationen für Beamtinnen und Beamte im Land haben darum der DGB Baden-Württemberg und seine Mitgliedsgewerkschaften dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Pakt nicht zugestimmt. Denn an dieser Stelle zeigt sich erneut, dass der Regierung jedes Mittel recht ist, willkürlich und ohne Not auf Kosten der Beamtinnen und Beamten im Land zu sparen. Die Gewerkschaften sind der Meinung, dass dies endlich aufhören muss. Die Hüter der Verfassung haben mit ihrer aktuellen Entscheidung diese Auffassung nun auch rechtlich bestärkt.

Für die Gewerkschaften war die Absenkung der Eingangsbesoldung nicht nur aus rechtlicher Sicht der falsche Weg. Auch personalpolitisch war es das absolut falsche Signal. Es ist bekannt, dass rund ein Viertel der beim Land Beschäftigten in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand gehen wird. Qualifiziertes Personal wird im öffentlichen Dienst händeringend gesucht. Die Absenkung der Eingangsbesoldung ist dabei mit Sicherheit nicht das richtige Zeichen, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Wie geht es nun weiter?

Direkt nach dem Urteil hat der DGB wegen der drohenden Verjährung der Ansprüche aus 2015 Kontakt zum zuständigen Finanzministerium aufgenommen. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 wurde den Gewerkschaften nun vom Finanzministerium mitgeteilt, dass weitere Aktivitäten zur Wahrung der Ansprüche nicht notwendig sind. Am 12. Dezember 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann zur gesetzeswidrigen Kürzung der Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte im Landtag erklärt, dass alle eingesparten Gelder seit 2013 zurückgezahlt werden sollen. Die GEW fordert diese umfassende Nachzahlung ein.

Im Schreiben des Finanzministeriums heißt es: „Aus dem Zeitablauf seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zur Erfüllung der Ansprüche wird das Land keine für die Betroffenen nachteiligen Folgen ziehen. Das bedeutet, dass das Land sich nicht darauf berufen wird, dass Ansprüche aus dem Jahr 2015 zum Ende des Jahres 2018 verjähren werden.“

Die Gewerkschaften bedauern, dass sich die Landesregierung immer erst dann bewegt, wenn sie von gerichtlicher Seite dazu gezwungen wird und in Gesprächen mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern stets Sparzwänge ins Feld führt. Die Gewerkschaften hoffen, dass sich dies in Zukunft endlich ändert und werden sich auch künftig weiterhin für die Interessen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einsetzen.

Mit der Nachzahlung kann eine große Benachteiligung dieser Beschäftigten wiedergutgemacht werden. Die Dienstanfängerinnen und -anfänger waren in der Regel auch von den Studiengebühren der schwarz-gelben Landesregierung betroffen.