Gewerkschaften und ihre Mitglieder schaffen Gerechtigkeit
Der DGB Baden-Württemberg und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, darunter auch die GEW, haben die Absenkung von Anfang an scharf kritisiert. Seit im Jahr 2008 die damalige schwarz-gelbe Landesregierung erstmals die Eingangsbesoldung abgesenkt hatte, haben sich die Gewerkschaften gemeinsam rechtlich mit ihren Mitgliedern gegen die Absenkung zur Wehr gesetzt.
Auch nach dem Rückschlag, als die erste Absenkung im Jahre 2015 höchstrichterlich für rechtmäßig erklärt wurde, sind die Mitgliedsgewerkschaften weiter am Ball geblieben. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und stärkt die Rechte von Beamtinnen und Beamten.
Neben dem rechtlichen Weg haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften immer auch den politischen Weg im Blick gehabt und intensiv verfolgt. Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, wie auch in Gesprächen mit den verschiedenen politischen Akteuren konnte ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung das falsche Signal an die Beamtinnen und Beamten ist. Nur so konnte schließlich erreicht werden, dass die abgesenkte Eingangsbesoldung im Rahmen der letzten Besoldungsrunde endlich vollständig zurückgenommen wurde.
Der Pferdefuß dabei war allerdings, dass die Rücknahme der Absenkung zu einer verzögerten Übertragung der Tarifergebnisse geführt hat. Anders als die anderen Spitzenorganisationen für Beamtinnen und Beamte im Land haben darum der DGB Baden-Württemberg und seine Mitgliedsgewerkschaften dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Pakt nicht zugestimmt. Denn an dieser Stelle zeigt sich erneut, dass der Regierung jedes Mittel recht ist, willkürlich und ohne Not auf Kosten der Beamtinnen und Beamten im Land zu sparen. Die Gewerkschaften sind der Meinung, dass dies endlich aufhören muss. Die Hüter der Verfassung haben mit ihrer aktuellen Entscheidung diese Auffassung nun auch rechtlich bestärkt.
Für die Gewerkschaften war die Absenkung der Eingangsbesoldung nicht nur aus rechtlicher Sicht der falsche Weg. Auch personalpolitisch war es das absolut falsche Signal. Es ist bekannt, dass rund ein Viertel der beim Land Beschäftigten in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand gehen wird. Qualifiziertes Personal wird im öffentlichen Dienst händeringend gesucht. Die Absenkung der Eingangsbesoldung ist dabei mit Sicherheit nicht das richtige Zeichen, um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
Wie geht es nun weiter?
Direkt nach dem Urteil hat der DGB wegen der drohenden Verjährung der Ansprüche aus 2015 Kontakt zum zuständigen Finanzministerium aufgenommen. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 wurde den Gewerkschaften nun vom Finanzministerium mitgeteilt, dass weitere Aktivitäten zur Wahrung der Ansprüche nicht notwendig sind. Am 12. Dezember 2018 hat Finanzministerin Edith Sitzmann zur gesetzeswidrigen Kürzung der Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte im Landtag erklärt, dass alle eingesparten Gelder seit 2013 zurückgezahlt werden sollen. Die GEW fordert diese umfassende Nachzahlung ein.
Im Schreiben des Finanzministeriums heißt es: „Aus dem Zeitablauf seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zur Erfüllung der Ansprüche wird das Land keine für die Betroffenen nachteiligen Folgen ziehen. Das bedeutet, dass das Land sich nicht darauf berufen wird, dass Ansprüche aus dem Jahr 2015 zum Ende des Jahres 2018 verjähren werden.“
Die Gewerkschaften bedauern, dass sich die Landesregierung immer erst dann bewegt, wenn sie von gerichtlicher Seite dazu gezwungen wird und in Gesprächen mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern stets Sparzwänge ins Feld führt. Die Gewerkschaften hoffen, dass sich dies in Zukunft endlich ändert und werden sich auch künftig weiterhin für die Interessen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einsetzen.
Mit der Nachzahlung kann eine große Benachteiligung dieser Beschäftigten wiedergutgemacht werden. Die Dienstanfängerinnen und -anfänger waren in der Regel auch von den Studiengebühren der schwarz-gelben Landesregierung betroffen.