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Technische Lehrkräfte

Flexibilisierungsmaßnahmen für das Schuljahr 2018/2019 verlängert

Technische Lehrkräfte können auch im Schuljahr 2018/2019 flexibel eingesetzt werden. Freie Kapazitäten der Lehrerinnen und Lehrer werden beispielsweise genutzt, um die Förderqualität im Übergangsbereich auszuweiten und zu verbessern.

Zur Nutzung freier Kapazitäten bei Technischen Lehrkräften waren zum Schuljahr 2012/13 Maßnahmen zur Flexibilisierung des Einsatzes von Technischen Lehrkräften an Beruflichen Schulen eingeführt worden.

Ziel war es unter anderem auf diesem Wege, die Förderqualität im Übergangsbereich auszuweiten und zu verbessern. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn spezialisierte Fachkenntnisse von Lehrkräften zwischenzeitlich weniger nachgefragt werden und von einer Abordnung an eine entfernt liegende Schule mit Bedarf abgesehen werden soll.

Diese Flexibilisierungsmaßnahmen wurden jetzt nochmals für das Schuljahr 2018/2019 verlängert.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Flexibilisierung durchgeführt werden:

1. Maßnahmen in der Zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule

  • Einrichtung von Ganztagesklassen
  • Einsatz der Kompetenzanalyse Profil AC (BS) und individuelle Förderung
  • Förderung in den Kernfächern durch Teamteaching

2. Maßnahmen in der Einjährigen Berufsfachschule

  • Einrichtung von Ganztagesklassen
  • Praxistag in den Werkstätten und Einrichtungen der Schulen

3. Maßnahmen in Berufseinstiegsjahr, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf, Kooperationsklassen, AVdual und BFPE

  • Ergänzende Förderangebote in Ganztagsklassen
  • Unterstützung der Binnendifferenzierung

4. Übergreifende Maßnahmen

  • Zusätzliche Wahlangebote in allen Schularten der beruflichen Schulen
  • Fachpraktische Angebote zur Berufsorientierung für allgemeinbildende Schulen
  • Zusätzliche Gruppenteilung in drei Gruppen im fachpraktischen Unterricht (Nachrangig zu allen bereits genannten Flexibilisierungsmaßnahmen)

Voraussetzung für die Anwendung der Flexibilisierungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass dadurch an der jeweiligen beruflichen Schule und in der jeweiligen Region das Unterrichtsdefizit oder die Bugwelle nicht erhöht werden und die vorrangige Sicherung des Pflichtunterrichts nicht gefährdet wird (insbesondere ist an den Einsatz in auch unterjährig gebildeten VABO-Klassen gedacht).

Die Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidiums zu den geplanten Flexibilisierungsmaßnahmen ist deshalb weiterhin notwendig.