Bereits in den vergangenen Jahren sind die im Haushalt ausgewiesenen Mittel für die regionalen Lehrkräftefortbildung an den Regierungspräsidien kontinuierlich von 5,07 Millionen Euro im Jahre 2002 auf 3,691 Millionen Euro für das Jahr 2011 gesunken. Die grün-rote Landesregierung hatte in den Jahren 2012 bis 2016 die Höhe der Mittel stabilisiert – teilweise sogar wieder erhöht. In der Regel handelte es dabei aber um Sondermittel, die jeweils nur für ein Haushaltsjahr bereitgestellt wurden. Gekürzt werden jetzt 300.000 Euro für „besondere Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung“, darüber hinaus aber auch weitere 250.000 Euro aus dem bisherigen Haushaltsansatz.
Die Mittelkürzungen haben in den vergangenen 15 Jahren die Beruflichen Schulen besonders stark getroffen. Nach Abzug der zentralen Maßnahmen und der schulartübergreifenden Programme werden die Mittel im Allgemeinen nach Lehrerköpfen verteilt. Aufgrund des höheren Bedarfs wurden die Lehrkräfte an den Beruflichen Schulen bis 2006 mit einem Faktor von 2,38 gezählt. Dieser Hebesatz ist seitdem in mehreren Schritten bis 2014 auf 1,0 abgesenkt worden. So standen den Beruflichen Schulen 2004 noch 899.000 Euro zur Verfügung, 2017 werden es nur noch 258.100 Euro sein.
Kultusministerin Eisenmann hat nach dem schlechten Abschneiden Baden-Württembergs bei diversen Vergleichsstudien erklärt: „Nach den Strukturdebatten in den vergangenen Jahren müssen wir Qualität und Leistung wieder in den Vordergrund rücken.“ Lehrerfortbildung ist ein wesentliches Element zur Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule. Die GEW fordert deshalb: Die Mittel für die Lehrerfortbildung müssen insgesamt wieder mindestens auf den Stand von 2002 (5,1 Millionen Euro) erhöht werden.