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Gleichstellung an Hochschulen

Frauenanteil an Professuren in Baden-Württemberg unter Bundesdurchschnitt

Um in Baden-Württemberg die Gleichstellung im Wissenschaftsbereich zu verbessern, fordert die GEW von der Landesregierung strukturelle Reformen. Die bisherigen Bemühungen von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer reichen nicht aus.

Foto: Shutterstock / GEW

Immer mehr junge Frauen nehmen ein Hochschulstudium auf, immer mehr Frauen schließen ihr Studium erfolgreich ab und promovieren erfolgreich. Dennoch verbleiben immer noch deutlich weniger Frauen als Männer in der Wissenschaft und besetzen seltener Führungspositionen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet von der Landesregierung noch mehr Engagement bei der Förderung von Mädchen und Frauen für Berufe in der Wissenschaft.

„Warum liegt unser Land, das für Innovation steht, beim Frauenanteil an Professuren mit 23 Prozent noch unter dem Bundesdurchschnitt von 26 Prozent? In den einzelnen Stadien der akademischen Karriere bestehen zwischen den Fächern große Unterschiede im Frauenanteil. Zum Teil lassen sich diese Unterschiede bereits auf die geschlechtsspezifische Wahl des Studien- beziehungsweise Promotionsfachs zurückführen. Dennoch zeigt sich in fast allen Studienbereichen das Muster eines mit jeder weiteren Karrierestufe abnehmenden Frauenanteils“, mahnt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.

Das Ziel der GEW  ist es, nicht nur die Frauenanteile in den wissenschaftlichen Karrierestufen entsprechend dem Kaskadenmodell weiter zu erhöhen, sondern sich darüber hinaus gegenüber dem Bundesdurchschnitt zu verbessern und die Karriereperspektiven in der Wissenschaft durch Förderprogramme zu erhöhen.

„Wir erkennen die Erfolge der amtierenden Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in Bezug auf die Gleichstellung im Wissenschaftsbereich in Baden-Württemberg an, die sie jüngst einmal mehr für die Arbeit ihres Ministeriums reklamiert hat. Wir wünschen uns aber darüber hinaus auch die Bereitschaft zu förderlichen strukturellen Reformen. Der Ball liegt nicht nur bei den Hochschulen im Feld, deren Engagement die Ministerin gleichwohl zurecht einfordert“, so Stein weiter.

Befristungsrecht reformieren

Eine grundlegende Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft ist überfällig, um die Bedingungen vor allem für die bislang benachteiligten und ausgeschlossenen Gruppen im Hochschulbereich zu verbessern. Deswegen setzt sich die GEW für eine grundlegende Reform des Befristungswesens an Hochschulen ein.

„Dass die Ministerin auch zu strukturellen Reformen bereit ist, hat sich mit der Einführung des Promotionsrechts für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg gezeigt. Wenn sich jedoch bei einer Gender-Analyse zeigen würde, dass von der Maßnahme überdurchschnittlich viele männliche Promovenden und Promotionsbetreuende profitieren, wäre das aus gleichstellungspolitischer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung, zumal an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Nachholbedarfe im Bereich der Gleichstellung eklatant sind“, gibt die GEW-Landeschefin zu bedenken.

Zu diesen notwendigen Reformen haben die GEW, die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), das Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss), der Verein RespectScience, das Promovierenden-Netzwerke Helmholtz Juniors und Leibniz PhD Network sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine gemeinsame Stellungnahme (PDF) verfasst.

„Der Begriff der wissenschaftlichen Qualifizierung, die gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz die Befristung eines Arbeitsverhältnisses erlaubt, muss präzise definiert werden. Nach der Promotion kommt eine Befristung allenfalls dann in Frage, wenn diese mit einem planbaren Entfristungsverfahren verknüpft wird. Vertragslaufzeiten müssen gewährleisten, dass das Qualifizierungsziel tatsächlich erreicht werden kann – niemandem ist geholfen, wenn Promovierende mit einer halbfertigen Doktorarbeit auf die Straße gesetzt werden. Nachteilsausgleiche müssen in Form eines verbindlichen Anspruchs auf Vertragsverlängerungen ausgestaltet werden. Die Tarifsperre, die Gewerkschaften und Arbeitgebern verbietet, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen auszuhandeln, muss endlich aus dem Gesetz gestrichen werden“, mahnt der GEW-Vize und Hochschulexperte Andreas Keller.

Kontakt
Manuela Reichle
Referentin für Hochschule und Forschung; für Frauen-, Geschlechter- und Gleichstellungspolitik; gewerkschaftliche Bildung
Telefon:  0711 21030-24