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Korrekturtage

Freistellungen prüfen

Schulleitungen haben einen Ermessensspielraum für die Freistellung von Lehrkräften, die durch Korrekturen besonders belastet sind. Für Erstkorrekturen bis zu einem Tag, bei Zweitkorrekturen sind bis zu zwei Tage möglich.

Foto: Shutterstock/GEW

Der Hauptpersonalrat (HPR) Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) hatte im Juli 2022 das Kultusministerium (KM) aufgefordert, verbindliche Korrekturtage für die Erstkorrekturen der Hauptschul-, der Werkrealschul- sowie der Realschulabschlussprüfungen einzuführen. Außerdem hat der HPR GHWRGS eine zeitliche Entspannung bei den Terminen der Abschlussprüfungen vorgeschlagen, da diese inzwischen unmittelbar vor oder nach den Pfingstferien liegen.

Die Einrichtung eines Korrekturtages ist nach Aussage des Antwortschreibens des KM aufgrund der angespannten Unterrichtssituation nicht zu verantworten. Der Erlass des KM zu den Korrekturtagen gibt den Schulleitungen aber einen Ermessensspielraum. Bei besonderer Belastung (hohe Anzahl an Korrekturen oder durch sehr knappe Zeitspannen) kann die Schulleitung den Lehrkräften eine Freistellung ermöglichen: Für Erstkorrekturen bis zu einem Tag, bei Zweitkorrekturen sind bis zu zwei Tage möglich.

Die Schulleitungen sollten verantwortungsbewusst prüfen, ob die betroffenen Kolleg*innen aufgrund der Belastungssituationen für die Korrekturen eine Freistellung benötigen.

Kontakt
Ruth Zacher
Telefon:  07425 3372928