Die Beschäftigten in der Lehreraus- und -fortbildung sowie der schulischen Unterstützungssysteme mussten lange warten. Erst ein halbes Jahr nach der ersten Pressemitteilung des Kultusministeriums (KM) gab es am 8. Januar 2018 eine klärende Information für die Beschäftigten, die vom neuen Qualitätskonzept betroffenen sind.
In einem Brief an alle Mitarbeiter/innen der Kultusverwaltung versicherte Ministerialdirektorin Gerda Windey: „Alle Lehrkräfte mit Abordnungen und Anrechnungsstunden in den vom Qualitätskonzept betroffenen Bereichen können sich zudem darauf verlassen, dass sich im Hinblick auf das Schuljahr 2018/2019 für sie noch keine grundsätzlichen Änderungen bezüglich ihres Arbeitsumfangs ergeben.“
Das KM hat bestätigt, dass Anfang 2019 zwei neue Institutionen gegründet werden, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). In einer Lenkungsgruppe werden derzeit die Ergebnisse von insgesamt zwölf thematischen Projekt- und Arbeitsgruppen zusammengeführt, die sich regelmäßig in kurzen Abständen treffen. Der zuständige Hauptpersonalrat für den außerschulischen Bereich hat sein Recht auf frühzeitige und fortlaufende Unterrichtung eingefordert und nimmt beratend an den Sitzungen teil, um die Perspektive der Beschäftigten einzubringen.
In den Arbeitsgruppen werden die Aufgabenbeschreibungen der zwei neuen Institutionen erarbeitet, die Schnittstellen und die Abgrenzung der neuen Institutionen zueinander sowie der Personalbedarf konkretisiert und Organigramme erstellt. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung soll regionale Standorte haben, die die zentral entwickelten Konzepte wirkungsvoll umsetzen.
Derzeit sind viele Fragen noch offen. Die künftige Rechtsform und die Lage der Institutionen sind noch unklar. Auch die konzeptionelle Veränderung der Lehreraus- und Lehrerfortbildung sowie der Beratungs- und Unterstützungssysteme für die Schulen müssen noch entwickelt werden. Nicht zuletzt muss die künftige Besoldung der Fachberater/innen im gehobenen Dienst (derzeit 38,81 Euro Zulage gegenüber A15 im höheren Dienst) verbessert werden.
Die Mitglieder der Fachgruppe Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare und des Hauptpersonalrats für den außerschulischen Bereich werden sich intensiv für die Belange der betroffenen Personen einsetzen.
Im ersten Halbjahr 2018 soll die Umsetzungsplanung abgeschlossen sein. Im zweiten Halbjahr 2018 steht die konkrete Umsetzung auf der Tagesordnung.