Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Berufsausbildung zu modernisieren und dafür das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu novellieren. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die GEW und die DGB-Gewerkschaften begrüßen die Weiterentwicklung der Berufsbildung und haben Vorschläge erarbeitet, damit die Novellierung gelingt.
Für eine moderne und attraktive berufliche Bildung erwarten die DGB-Gewerkschaften unter anderem folgenden Anpassungen.
Rahmenbedingungen dualer Ausbildung attraktiver gestalten:
- Mindestausbildungsvergütung im BBiG verankern. Sie muss sich an tariflichen Vergütungen orientieren und sollte 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr betragen, derzeit 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
- Freistellung für den Berufsschulunterricht klarstellen, damit Auszubildende an Berufsschultagen nicht mehr in den Betrieb zurückkehren müssen.
Moderne Aus- und Fortbildungsberufe durchlässig und transparent durch Mitbestimmung der Sozialpartner gestalten:
- Die Beteiligung der Sozialpartner an der Neugestaltung von Aus- und Fortbildungsberufen soll verbindlich festgeschrieben werden, um diese konsensuale Ordnungsarbeit durch Staat, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften nicht nur zu betonen, sondern auch zu normieren.
- Verbindlichen Durchstieg von 2-jährige in 3-jährige Berufe möglich machen. Die im BBiG verankerte Möglichkeit einer Stufenausbildung kann bisher nicht rechtsicher verordnet werden. Das von den Arbeitgebern favorisierte „Anrechnungsmodell“ scheitert in der Praxis oftmals an der fehlenden Bereitschaft der Arbeitgeber, Anschlussverträge für Auszubildende in zweijährigen Berufen zuzulassen.
Das Prüfungswesen in der Berufsbildung ist wichtig für die Aussagekraft der Aus- und Fortbildungsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt und spielt in betrieblichen Rekrutierungsprozessen eine wichtige Rolle. Vorschläge wie die abschließende Bewertung einzelner Prüfungsleistungen durch einzelne Prüferinnen und Prüfer und/oder Dritte untergraben dies. Stattdessen fordern die DGB-Gewerkschaften:
- Erforderlich ist die Aufnahme von Regelungen zur bezahlten Freistellung von Prüferinnen und Prüfern ins BBiG. Zudem hat sich mit der Einführung von handlungs- und prozessorientierten Prüfungen in den letzten Jahren ein kontinuierlicher Qualifizierungsbedarf bei Prüfer/innen ergeben. Wir fordern deshalb, im BBiG Möglichkeiten für die Qualifizierung und Weiterbildung von Prüfer/innen zu verankern.
Wer die duale Ausbildung stärken will, muss vor allem die Qualität der Ausbildung sicherstellen. Die DGB-Gewerkschaften schlagen dazu vor:
- Modernisierung und Aufwertung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), die für alle Ausbildungsbetriebe verbindlich werden soll und somit auch eine ständige Weiterbildung des Ausbildungspersonals ermöglicht.
- Die Eignung der Ausbildungsbetriebe sollte verbindlich in einer Verordnung für Ausbildungsstätten geregelt werden.
- Wir wollen die Aufgaben der Ausbildungsberaterinnen und -berater konkretisieren und klarer auf ihren eigentlichen Kern der direkten Beratung fokussieren.
- Wir regen eine Aufwertung der Beteiligungsrechte der Berufsbildungsausschüsse (BBA) an und empfehlen außerdem die verbindliche Bildung von Unterausschüssen für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den BBAs.
Der Gesetzesentwurf für die BBiG-Novellierung wird voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht. Danach beginnt die parlamentarische Beratung, so dass das Gesetz bis zu Beginn der politischen Sommerpause 2019 beschlossen werden könnte.