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Abitur 2021

Gedanken zur ersten Prüfung nach der neuen Abiturverordnung

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien bittet um Rückmeldungen, wie das diesjährige Abi gelaufen ist. Sowohl Corona als auch das neue Format haben für Wirbel gesorgt. Jetzt die eigene Erfahrung teilen – und Verbesserungen für das Abi 2022 erreichen!

Schülerinnen und Schüler bei einer Abiturprüfung
Foto: © imago

Die Mitglieder der GEW-Landesfachgruppe Gymnasien waren selbst beim mündlichen und schriftlichen Abi 2021 im Einsatz – und haben ihre Gedanken zur ersten Abiturprüfung nach der neuen Abiturverordnung (AGVO) gesammelt.

Wie sehen Eure Erfahrungen, Eure Kritik, Eure Verbesserungsvorschläge aus? Wir sammeln Eure (möglichst konkreten!) Rückmeldungen rund um das neue Abiturformat. Nur so können wir erreichen, dass zum Abitur 2022 Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.

Schickt Eure Rückmeldungen bitte an: Barbara Becker (barbara.becker(at)gew-bw(dot)de) oder Markus Riese (markus.riese(at)gew-bw(dot)de), Vorsitzende der GEW-Landesfachgruppe Gymnasien.

Am Anfang war die Kurswahl

Die wesentlich zu knappe Zuweisung an Lehrerwochenstunden für die Oberstufe führte zu einem vorhersehbaren Ungleichgewicht bei den Schülerzahlen in den Kursen. Um zumindest eine gewisse Vielfalt an Leistungskursen anbieten zu können, explodierte die Kursgröße der Basisfächer – auch Leistungsfächer mit 24 und mehr Schüler*innen sind nicht zielführend zu gestalten.

Die Einführung der sogenannten „Null-Punkte-Regelung“ in den Abitur-Prüfungsfächern hat viele Schüler*innen dazu gebracht, Mathematik als Leistungsfach zu wählen, obwohl dies weder ihrem Interesse entsprach, noch sie fachlich ausreichend gerüstet waren, die Anforderungen zu stemmen. Aus Angst, das Abi nicht zu bestehen, wählten sie das wesentlich anspruchsvollere Leistungsfach, in der Hoffnung im vertrauten Klausurformat zumindest einen Punkt oder in der zweiten Chance einer mündlichen Zusatzprüfung das Minimalziel erreichen zu können.

Diese Rechnung ging nicht auf: Nach Informationen der GEW haben sich viele Schüler*innen der aktuellen Kursstufe I entschlossen, das Jahr wegen einer verfehlten Kurswahl freiwillig zu wiederholen – immer wieder wird das Fach Mathematik als Grund benannt. Wer bereits jetzt zwei von drei möglichen Kurshalbjahren in Leistungsfächern unterpunktet hat, dem droht ganz konkret die Nichtzulassung zur Abiturprüfung.

Einseitig und ohne Not geht Baden-Württemberg mit der diesjährigen Einführung der Null-Punkte-Regelung über die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Abiturprüfung hinaus und führt so ein zusätzliches K.O.-Kriterium zum Bestehen der Abiturprüfung ein. Insbesondere bei der verpflichtenden mündlichen Prüfung im Basisfach führt dies zu enormem Druck: Denn für diese Prüfung gibt es keinerlei Wiederholungs- oder Nachbesserungsmöglichkeit ...

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien fordert daher:

  • Mehr Lehrerwochenstunden ins System – Anpassung der Oberstufenformel an die Realität der neuen Oberstufe
  • Generelle Abschaffung der Null-Punkte-Regelung
  • Quantitative und qualitative Evaluation der Kurswahl: Anzahl der freiwilligen Wiederholungen von Schüler*innen der Kursstufe I im letzten und im aktuellen Schuljahr, welche Gründe wurden genannt?
  • Evaluation der Null-Punkte-Regelung: Wie viele Schüler*innen haben das Abitur aufgrund dieser Regelung 2021 nicht bestanden?

Die schriftliche Prüfung und die Entlastung

Das Gewähren der Korrekturtage war an vielen Schulen offenbar selbst bei einem Abitur unter Pandemiebedingungen ein Problem. Die fehlende verbindliche Vorgabe und Präzisierung der „2-3-2-Regelung“ seitens des Kultusministeriums führen zu einer teilweise als willkürlich empfundenen Zuweisung der schlicht notwendigen Entlastung. Lehrkräfte kommen in die Rolle von Bittsteller*innen, obwohl es um nicht weniger als die verantwortliche Erfüllung einer der wichtigsten Aufgaben im Schuljahr geht.

Die besondere Situation von Teilzeitlehrkräften wird dabei in der Regel noch weniger berücksichtigt: Ein Korrekturtag bringt bei geringem Deputat wenig, wenn de facto nur zwei Unterrichtsstunden ausfallen. Manche Schulen rechnen bereits jetzt intern mit Korrekturstunden, um zu gewährleisten, dass die Korrekturzeit auch tatsächlich zu einer nennenswerten Entlastung der Kolleg*innen führt. Im Sinne der Gleichbehandlung muss dringend in diese Richtung weitergedacht werden.

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien fordert daher:

  • Angemessene Gewährung der durch die 2-3-2-Regelung vorgesehenen Entlastungsmöglichkeiten: Schulleitungen sollten den möglichen Spielraum im Sinne der Qualitätssicherung der Abiturprüfungen ausschöpfen.
  • Gleichbehandlung der Kolleg*innen mit Teildeputaten: Örtlicher Personalrat (ÖPR) und Schulleitung sollten im Sinne einer gewährten angemessenen „Korrekturzeit“ zu konkreten Absprachen finden.

Die mündliche Prüfung nach „neuem altem Format“

Insbesondere bei der Durchführung der mündlichen Abiturprüfung ist es an vielen Schulen zu Schieflagen gekommen, die Arbeitsbelastung der betroffenen Lehrkräfte war immens.

Zehn Prüfungen pro Tag (oder gar mehr) mussten Kolleg*innen an vielen Schulen abnehmen: Dies ist sowohl im Sinne der Geprüften wie der Prüfenden eine Zumutung. Echte Erholungspausen für die Prüfenden sind unerlässlich, um eine faire und qualitativ hochwertige Prüfung garantieren zu können.

Insbesondere in den Basisfächern Mathematik und Deutsch, in denen je nach Kursgrößen deutlich über 20 Prüfungen anfallen können, müssen seitens des Ministeriums eine maximale Anzahl der Prüfungen pro Tag verfügt und genügend Pausen eingeplant werden. Die Nutzung eines dritten Prüfungstages sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Der Vortrag des Erwartungshorizontes erfolgt mündlich, eine schriftliche Vorlage ist nicht vorgesehen und kann nicht eingefordert werden. Im Sinne der Arbeitsökonomie – insbesondere angesichts einer Vielzahl von vorzulegenden Aufgabenvorschlägen – sollte diese Regelung unbedingt beachtet werden.

Die Zuweisung der ausgewählten Aufgaben auf Prüfungsblöcke durch die Schulleitung stieß bei vielen Kolleg*innen auf Unverständnis. Zunächst erfolgt die Zuweisung unter Umständen durch eine fachfremde Person. Dann offenbart diese Regelung einmal mehr ein verstörendes, grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Integrität der Lehrkräfte. Andererseits wird die konkrete Vorbereitung auf den Prüfungstag (zum Beispiel das Ordnen der eigenen Prüfungsunterlagen) schwierig, wenn bis zuletzt unklar bleibt, welche Prüfungsaufgabe an welchem Prüfungstag wann genau zum Einsatz kommt.

Bei der Kombinationsprüfung Geografie/Gemeinschaftskunde bestand im Vorfeld Unklarheit darüber, ob neben den Aufgabenvorschlägen für das Schwerpunktfach auch die sogenannten Impulse des Nichtschwerpunktfachs in entsprechender Anzahl eingereicht werden müssen. Außerdem war die Rollenverteilung in den Fachausschüssen unklar: Es schien so, als solle die Lehrkraft des Nichtschwerpunktfachs gleichzeitig Vorsitz, Protokoll und den zweiten Teil der Prüfung übernehmen.

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien fordert daher:

  • Breit angelegte Evaluation: Alle Lehrkräfte, die an der Durchführung der Abiturprüfung 2021 beteiligt waren (nicht nur die Schulleitungen), sollten um eine Rückmeldung zur Abiturprüfung gebeten und nach aufgetretenen Problemen befragt werden. Die Auswertung der Ergebnisse müssen dann als Arbeitsgrundlage für die organisatorische Nachsteuerung bei den nächsten Abiturprüfungen herangezogen werden.
  • Acht Prüfungen pro Tag sind genug: Die Anzahl der mündlichen Prüfungen pro Prüfungstag ist auf acht – in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den Prüfenden auf zehn – Prüfungen pro Tag zu begrenzen. Eine angemessene Pausenregelung ergänzt diese Regelungen: Nur so ist die notwendige gleichbleibende Qualität der Prüfungen zu gewährleisten.
  • Entlastung für mündliche Prüfungen: Analog zu der in der schriftlichen Prüfung als „Korrekturtage“ vorgesehenen Entlastung ist für die aufwändige Erstellung der Prüfungsaufgaben sowie für die Vorbereitung der Prüfungen für je acht mündliche Prüfungen ein Vorbereitungstag im Vorfeld vorzusehen.

Keine Nachteile durch Abiturprüfung unter Corona-Bedingungen

Grundsätzlich muss überprüft werden, ob die KMK-Beschlüsse vom März 2020 und Januar 2021, nach denen „Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der pandemiebedingten Ausnahmesituation erwachsen dürfen“, auch in Baden-Württemberg tatsächlich umgesetzt wurden.

Die GEW-Landesfachgruppe Gymnasien fordert daher einen ausführlichen Vergleich der Ergebnisse unseres diesjährigen Abiturs mit denen aus früheren Abiturjahrgängen in Baden-Württemberg sowie mit denen der anderen Bundesländer in diesem Jahr.

Kontakt
Barbara Becker
Vorsitzende Fachgruppe Gymnasien
Adresse Vogt-Kistner-Str. 1
77815 Bühl
Privat:  07223 800 04 09
Kontakt
Markus Riese
Vorsitzender Fachgruppe Gymnasien