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Schutz der Beschäftigten in Kitas

GEW befürchtet: Notbetreuung wird zu schnell erweitert

Die Landesregierung hat entschieden, ab 27. April die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu erweitern. Dabei wurden jedoch die Bedürfnisse und der Schutz der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen viel zu wenig berücksichtigt.

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Kitas und Schulen erweitert. Die Landesregierung hält die neue Verordnung für nötig, weil das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochfährt und Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, entlastet werden sollen.

Es ist nachzuvollziehen, dass viele Familien in großer Not sind. Sie haben zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen oder müssen mit der ungewohnten Situation klarkommen, dass alle rund um die Uhr zuhause sind. Bei der neuen Verordnung wurden jedoch die Bedürfnisse und der Schutz der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen viel zu wenig berücksichtigt. Ohne nennenswerten Vorlauf sollen jetzt aufwendig erstellte Abläufe ganz schnell wieder über Bord geworfen werden. Die GEW lehnt das entschieden ab.

Es ist davon auszugehen, dass vielen Eltern die Präsenzpflicht am Arbeitsplatz bescheinigt wird und damit wesentlich mehr Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden müssen als bisher. Diese Entwicklung käme bei vielen Kitas einer Öffnung gleich. Einziger Unterschied: Es gelten die Verordnungen der Notbetreuungen und nicht die des Kita-Regelbetriebs. In der Konsequenz könnten sich die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in Kitas verschlechtern.

Die Regelungen der Notbetreuung erlauben Trägern vom Mindestpersonalschlüssel abzuweichen und die Arbeitszeiten auszudehnen. Gruppen könnten bis zur Hälfte der regulär genehmigten Gruppengröße eingerichtet werden, das wären dann bis zu 14 Kinder. Die GEW hält in diesen Zeiten Gruppengrößen mit 5 Kindern für angemessen. Das gilt umso mehr, wenn die Raumsituation beengt ist.

Außerdem gehören Beschäftigte, die über 60 sind, Vorerkrankungen haben oder schwanger sind, laut Robert-Koch-Institut zur Risikogruppe und sollten wie die Lehrkräfte nach Ansicht der GEW von der Präsenzpflicht befreit werden. Träger dürfen sehr unterschiedlich verfahren. Laut Kultusministerin Eisenmann rechnen die Kommunen und freien Träger damit, dass bis zu 40 Prozent ihrer Erzieher*innen aktuell nicht vor Ort einsetzbar sind.

Die Kultusministerin spricht sich zwar für eine behutsame Erweiterung der Notbetreuung aus, doch die GEW befürchtet, dass mit der neuen Verordnung dennoch Tür und Tor geöffnet werden und in Kauf genommen wird, dass die Arbeit in den Kitas riskanter wird. Seien wir ehrlich! Nirgendwo ist der Infektionsschutz so schlecht umsetzbar wie in der Arbeit mit kleinen Kindern.

Was Schulen zugestanden wird, sollte auch für Kitas gelten: Eine Öffnung geht nur schrittweise. Wo immer möglich, müssen Schutzvorkehrungen getroffen werden und das braucht Zeit. Nach ersten Überlegungen hält die GEW folgende Regelungen für wichtig und zudem für leicht umsetzbar:

  • Gruppen nicht größer als fünf Kinder einzurichten, die von zwei Fachkräften am Vormittag, von zwei am Nachmittag betreut würden.
  • Die Betreuungsteams möglichst konstant halten.
  • Zunächst Kindern einen Platz zu geben, die spezielle Bedarfe haben.
  • Schulanfänger*innen die Möglichkeit für einen guten Übergang und Abschied zu verschaffen.
  • Kinder und Beschäftigte dürfen nur in die Kita kommen, wenn sie augenscheinlich gesund sind. Für Schnupfen und Husten gibt es keine Toleranz mehr.
  • Die Bring- und Abholsituationen auf einzelne Personen zu beschränken und die Übergabe der Kinder vor den Räumen der Kita zu organisieren.

Kitafachkräfte haben stets das Wohl der Kinder im Blick und zeigen viel Verständnis für Anliegen von Eltern. Es ist Aufgabe der GEW dafür zu sorgen, dass dafür der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht geopfert wird. Sie sind es schließlich, die den Betrieb aufrechterhalten.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23