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GEW bezieht Stellung zur Reform der Lehrerbildung

Das Lehramtsstudium wird in ein Bachelor- und Masterstudium umgewandelt, Studienzeiten und Studieninhalte ändern sich. Mit einer Rahmenverordnung wird die Reform des Lehramtsstudiums gesetzlich abgeschlossen. Mitte Oktober legte das Kultusministerium einen Entwurf vor. Die GEW hat dazu Stellung bezogen.

Die Lehrer/innen für Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sollen nach der Reform 10 statt bisher 8 Semester studieren. Das Studium für Grundschullehrer/innen bleibt bei 8 Semestern. Ein fachlich geringer qualifizierendes Studium der Grundschullehrer/innen ist aus Sicht der GEW jedoch nicht gerechtfertigt. Die Anforderungen an Grundschullehrer/innen z.B. bei der Entwicklung von Lehr-Lernsituationen oder bei der individuellen Förderung sind anders, aber nicht geringer als in der Sekundarstufe. Deshalb fordert die GEW die Landesregierung in ihrer Stellungnahme erneut auf, die Studienzeit für das Lehramt Grundschule auf 10 Semester zu verlängern.

Den separaten Studiengang für Gymnasiallehrkräfte will die Landesregierung nicht abschaffen. Das für das Gymnasium vorgesehene Lehramtsstudium unterschreitet nach Ansicht der GEW jedoch fachdidaktische und pädagogische Standards. Stattdessen stehen die fachwissenschaftlichen Inhalte zu sehr im Mittelpunkt. Das bereitet die Studiereden nicht ausreichend auf ihren Beruf als Lehrer/innen vor. Das Sekundarstufenlehramt ist in dieser Hinsicht deutlich besser konzipiert. Deshalb wäre aus Sicht der GEW ein gemeinsames Lehramtsstudium für die Sekundarstufen sinnvoller.

Die Landesregierung plant, nach dem Bachelor den Zugang zum Master zu beschränken. Die GEW sieht jedoch keine beruflichen Perspektiven für Studierende, die nur das Bachelorstudium abschließen und lehnt deshalb eine Zugangsbeschränkung ab. Die Rahmenverordnung sieht außerdem vor, dass ein weitgehend fachwissenschaftlich geprägter Bachelor entstehen kann und erst im Masterstudium der Bezug zur Schule hergestellt wird. Auch ein Praxissemester ist bei den Lehrämtern Sekundarstufe I und Gymnasium erst im Masterstudium vorgesehen. Aus Sicht der GEW ist das zu spät. Wenn Studierende erst gegen Ende des Studiums praxisbezogenen Inhalte vermittelt bekommen und vertiefte Erfahrungen vor einer Klasse sammeln, können sie erst dann sicher sein, ob sie den richtigen Beruf gewählt haben.

Inhalte wie Inklusion, Deutsch als Zweitsprache und Gendersensibilität sollen verpflichtende Studienangebote werden. Die GEW ist der Meinung, dass das der Umfang dafür nicht ausreicht, um die Lehrer/innen auf diese komplexen Felder vorzubereiten. Kompetenzen zu erlernen, mit gesellschaftlicher Vielfalt umzugehen zum Beispiel mit anderen Kulturen oder verschiedenen sexueller Orientierungen, ist bisher nicht vorgesehen. Auch das sieht die GEW kritisch.

Die Rahmenverordnung ergänzt das Landeshochschulgesetz und soll 2015 erlassen werden. Ab dem Wintersemester 2015/16 werden die ersten Studierenden nach den neuen Regelungen studieren. Die Hochschulen erstellen derzeit Studien- und Prüfungsordnungen für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge. Mit der Stellungnahme fordert die GEW die Landesregierung auf, die kritischen Punkte zu überarbeiten.